EuGH-Urteil: Falsches Signal für den E-Book-Markt


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass E-Books und gedruckte Bücher beim Verleih durch Bibliotheken unter bestimmten Voraussetzungen gleich zu behandeln sind. Demnach sollen Bibliotheken digitale Bücher verleihen dürfen, ohne mit den Verlagen und Autoren marktgerechte Lizenzverträge abzuschließen. Die Entscheidung des EuGH ist ein falscher Schritt für die Weiterentwicklung des E-Book-Markts, so der Börsenverein des Deutschen Buchhandels.

„Der Verleih eines E-Books unterscheidet sich grundsätzlich von dem eines gedruckten Buchs. Digitale Bücher können praktisch unendlich vervielfältigt werden, ohne sich jemals abzunutzen. E-Books sind in vielen europäischen Ländern, auch in Deutschland, ein noch junger, wachsender Markt. Etliche Verlage und Start-ups bieten mittlerweile auch Modelle für den temporären Zugriff auf E-Books wie Flatrates oder Leihmodelle an. Damit Verlage und Autoren für die Verbraucher weiter an nachhaltigen Geschäftsmodellen arbeiten und am Markt bestehen können, bedarf es stabiler Rahmenbedingungen. Wenn Autoren und Verlage nicht mehr mit Bibliotheken zu angemessenen Konditionen Lizenzen für die E-Book-Nutzung verhandeln können, erhalten sie keine marktgerechte Vergütung mehr für ihre Leistung. Letztlich wird das Angebot an hochwertigen und vielfältigen Inhalten und kundenfreundlichen Nutzungsangeboten langfristig zurückgehen“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Derzeit schließen Verlage mit den Bibliotheken Lizenzverträge für die Nutzung von E-Book- und Audiobook-Dateien. Dabei verhandeln sie für Autoren und Verlage eine angemessene Vergütung. Das ist nicht mehr möglich, wenn Bibliotheken jedes digitale Buch ohne Lizenzierung zum Verleih anbieten dürfen. Die Abgeltung würde dann über Verwertungsgesellschaften wie in Deutschland etwa die VG Wort erfolgen, was in zweifacher Hinsicht problematisch ist: Erstens ist die Vergütung in der Regel geringer als bei Lizenzverträgen und damit nicht marktgerecht. Zweitens erhalten Verlage aufgrund der aktuellen Rechtslage keinen Anteil an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften und gehen somit beim E-Book-Verleih komplett leer aus, was die Schrankenregelung zu einer verfassungsrechtlich problematischen entschädigungslosen Enteignung von Verlagsleistungen werden lässt.

www.boev.de

Foto (c) Kulturexpress, auf dem Foto Alexander Skipis
Meldung: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.

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