Renn-Klub Beschwerde gegen Erbbaurechtsvertrag mit dem DFB zurückgewiesen


Im Rechtsstreit über den Erbbaurechtsvertrag für einen Teil des ehemaligen Rennbahn-Areals hat der Bundesgerichtshof (BGH) keine Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom März 2018 zugelassen. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Frankfurter Renn-Klubs wurde mit dem Beschluss vom 13. Dezember 2018 zurückgewiesen. Damit steht endgültig fest, dass der zwischen der Stadt Frankfurt und dem Deutschen Fußball-Bund geschlossene Erbbaurechtsvertrag nicht wie vom Renn-Klub behauptet gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Auch sieht der BGH keinen Grund, die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Der Rechtsstreit, dessen Kosten der Kläger tragen muss, ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Der Beschluss des BGH reiht sich ein in eine Vielzahl von Urteilen rund um das ehemalige Rennbahn-Areal, die bisher alle im Sinne der Stadt Frankfurt ergangen sind. Zuletzt hatte das Landgericht Frankfurt im November 2018 entschieden, dass das sogenannte Sarotti-Häuschen auf dem Gelände beseitigt und das Grundstück herausgeben werden muss.

„Die Urteile zeigen, dass die Stadt Frankfurt am Main sich völlig rechtskonform verhalten hat“, betont Stadtrat Jan Schneider, Dezernent für Bau und Immobilien. „Die zahlreichen Klagen dienten nur dazu, die Übergabe des Rennbahn-Areals an den DFB zu verzögern.“ Schneider ist aber überzeugt, dass die von einer breiten Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung getragenen Pläne für eine Fußball-Akademie jetzt zügig umgesetzt werden.

Siehe auch: DFB-Akademie – Städtebaulicher Entwurf

Meldung: Stadt Frankfurt am Main (pia)

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