Zuschüsse für Eigentümer zum behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohnraum


Menschen mit Behinderungen sollten in ihrem selbstgenutzten Wohneigentum und in ihrem sozialen Umfeld bleiben können. Um dies zu realisieren, stellt das Land Hessen auch im Jahr 2016 Mittel zur Beseitigung baulicher Hindernisse in bestehenden Wohngebäuden zur Verfügung – zum Beispiel für den Umbau von Toiletten und Bädern, die Beseitigung von Stufen und Schwellen, den Einbau von Treppenlifts oder Rampen und andere Maßnahmen.

Haeuserbrache-Frankfurt-Main
Unbebaute Häuserecke in Frankfurt am Main

Gefördert wird mit einem Kostenzuschuss, der bei einer vom Eigentümer oder von dessen Angehörigen genutzten Wohnung maximal 50 Prozent der förderfähigen Umbaukosten betragen kann. Richtlinien und Anmeldungsformulare sind erhältlich beim Stadtplanungsamt, Bereich Stadterneuerung und Wohnungsbau.

Für die Anmeldung einer Maßnahme sind unter anderem folgende Unterlagen erforderlich: Beschreibung der Gesamtmaßnahme und Pläne, Kostenvoranschläge, Aussagen über die Finanzierung, eventuell über weitere Finanzierungshilfen sowie eine Kopie des Behindertenausweises. Anmeldungen können ganzjährig eingereicht werden.

Interessenten aus Frankfurt wenden sich bitte an das Stadtplanungsamt. Nicht im Gemeindegebiet von Frankfurt lebende Personen richten ihre Anmeldung über die jeweiligen Kommunal- beziehungsweise Kreisverwaltungen an das Ministerium.

Foto(c) Kulturexpress, Meldung der Stadt Frankfurt am Main, pia

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