Mietpreisbremse: Diese Rechte haben Mieter


Die Mietpreisbremse, die vor rund einem Jahr eingeführt wurde, verschafft Mietern die Möglichkeit, dass sie ihren Vermieter auch klagen können, sofern er zu viel Geld für die Wohnung verlangt. Doch die Statistik zeigt: Die Mietpreisbremse bringt nicht den gewünschten Erfolg – wohl auch, weil viele Mieter gar nicht wissen, welche Rechte sie überhaupt haben. Wer der Meinung ist, dass der Vermieter zu viel Miete verlangt, sollte sich die notwendigen Informationen aus dem Mietspiegel besorgen und Kontakt mit Vermieter und Eigentümer aufnehmen.

Sie haben einen Auskunftsanspruch

Zunächst sollten Sie überprüfen, ob die Mietvorschreibung zu hoch ist. Als Messlatte wird die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen. Informationen finden Sie im Mietspiegel der jeweiligen Kommune. Doch nur wenige Gemeinden erstellen einen derartigen Mietspiegel; steht kein Mietspiegel zur Verfügung, müssen die Mieter die Preise einer Vergleichswohnung heranziehen oder einen Sachverständigen kontaktieren.

Jedoch können Sie, bevor Sie einen Sachverständigen beauftragen, auch den Eigentümer der Liegenschaft befragen. Sie haben, da Sie Mieter sind und von der Gemeinde kein Mietpreisspiegel zur Verfügung gestellt wurde, einen Auskunftsanspruch. In weiterer Folge muss Ihnen der Vermieter die Angaben zur Miete in Textform bereitstellen. Belege werden erst dann auf den Tisch gelegt, wenn der Eigentümer die Angaben verweigert und Sie vor Gericht ziehen. Es ist auch ratsam, wenn Sie nach den vorherigen Mietvorschreibungen fragen. So können Sie sich – auf Basis der vorherigen Mietvorschreibungen – selbstständig ausrechnen, ob die neuen Mietvorschreibungen auch gesetzeskonform sind. Fakt ist: Verrechnet der Vermieter einen Zuschlag von über 10 Prozent, verstößt er gegen die Mietpreisbremse. Ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse stellt außerdem einen außerordentlichen Kündigungsgrund für das Mietverhältnis dar.

Sie stellen fest, dass die Miete ist zu hoch ist– welche Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung?

Stellen Sie also fest, dass die Miete zu hoch ist, können Sie den Vermieter darüber in Kenntnis setzen und das zu viel bezahlte Geld zurückfordern – siehe auch die Entscheidung des Amtsgerichtes Neukölln/Berlin zu Az.: 11 C 414/15. In diesem Fall hat ein Mieter, dem pro Monat 9,40 Euro Kaltmiete/Quadratmeter vorgeschrieben wurde, Recht bekommen, da die Vormieterin nur 5,49 Euro bezahlt hat – das Gericht entschied, die Höchstmarke dürfte bei gerade einmal 6,60 Euro liegen. Der Mieter erhielt die Differenzsumme – also jene Summe, die er zu viel bezahlt hat – zurück.

Die Nachteile der Mietpreisbremse

Rückforderungen gelten erst ab Zeitpunkt der Rüge. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie – wenn Sie der Meinung sind, zu viel Miete für die Wohnung zu bezahlen – rechtzeitig reagieren. Jedoch wissen die Experten, dass die Mietpreisbremse natürlich auch Nachteile mit sich bringt. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die einen erhöhten Mietzins rechtfertigen. Dazu gehören etwa die Vermietung von Neubauwohnungen oder auch Modernisierungsmaßnahmen, die zwischen dem Mieterwechsel stattgefunden haben. Eine weitere Ausnahme: Die vereinbarte Miete wurde bereits in einem früheren Mietverhältnis beschlossen; liegt die vereinbarte Miete also über der Preisgrenze, hat der Mieter im Endeffekt keine Chance.

Diesen Beitrag schrieb Benjamin Leiberich von der Wissensdatenbank Sepastop

www.sepastop.eu

Foto (c) Kulturexpress
Meldung: sepastop.eu

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