Naturschutz kritisiert Änderungen im Baugesetzbuch


In der Abstimmung im Bundestag  vom 09. März 2017 wurde das Baugesetzbuch (BauGB) geändert. Mit einer Ausnahme stimmten alle Abgeordneten der Koalition für den neuen Paragraph 13b im BauGB, der die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete am Außenrand von Ortsteilen ermöglicht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert scharf die neue Richtlinie, die zu einer Zersiedlung der Landschaft führt und einen Rückschritt für den Naturschutz bedeutet.

“Hier hat sich einmal mehr die Baulobby gegen den Naturschutz und eine nachhaltige Städteplanung durchgesetzt. Die Schaffung nötigen Wohnraumes ist wichtig, darf aber nicht zur Zersiedlung der Landschaft führen. Durch die zweijährige Ausnahmeregelung können die über 10.000 Gemeinden in Deutschland in dieser Zeit ohne Umweltprüfung und Naturausgleich in beschleunigten Verfahren Baugebiete ausweisen. Damit sind auch Wasserneubildungsgebiete, Frischluftschneisen und Freiräume für Erholung gefährdet. Mit dieser Ausnahme werden grundlegende Prinzipien rechtsstaatlicher Beteiligungsmöglichkeiten ausgesetzt. Die Bundesregierung konterkariert damit ihr eigenes im Koalitionsvertrag verankertes Ziel zum Flächenverbrauch genauso wie ihre Nationale Biodiversitätsstrategie.”

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kommentierte

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD beschlossen, den Flächenverbrauch in Deutschland auf maximal 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Wenn allerdings nur die Hälfte der Gemeinden in Deutschland von dem neuen Baurecht Gebrauch machen und zusätzliche Bauflächen ausweisen würde, könnte der Flächenverbrauch von heute 60 Hektar auf bis zu 120 Hektar pro Tag ansteigen. Nur der CDU/CSU Bundestagsabgeordnete Josef Göppel hatte gestern gegen diesen Bruch des Koalitionsvertrages gestimmt.

www.duh.de

Meldung: DUH
Auf dem Foto: Sascha Müller-Kraenner 

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