Nicht jede freie Fläche darf bebaut werden


Neubaugrundstücke sind rar. Da kommen viele Bauherren auf die Idee, nach Grundstücken auf Hinterhöfen zu suchen. Gerade in Baugebieten mit Brachen aus der Nachkriegszeit gibt es noch große Grundstücke, die sich teilen lassen: vorne der Altbau, dahinter ein Neubau.

Bei solchen Offerten sollten Interessenten aber genau hinsehen, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn nicht in jedem Quartier ist die Nachverdichtung erwünscht. Nicht überall, wo freie Flächen brach liegen, darf gebaut werden. Angehende Bauherren sollten beim Kauf solcher Grundstücke nicht auf Zusicherungen von Verkäufern, Maklern oder Vermittlern vertrauen, sondern immer selbst recherchieren, was geht. Der Blick in den Bebauungsplan bringt schnell Gewissheit, ob Neubau und Nachverdichtung machbar sind oder nicht. Existiert für das Areal kein B-Plan, kann der eigene Hausbau zum Gang durch die Instanzen werden – mit ungewissem Ausgang.

Der B-Plan kann Angaben über Stellplätze für PKW, Spielplätze, Grünanlagen, unbebaubare Flächen, Lage von Versorgungsleitungen, Stellflächen für Mülltonnen und Flächen für besondere Nutzung, wie z.B. Gewerbe, enthalten. Neben den Vorgaben eines Bebauungsplanes gilt immer die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Landesbauordnung.

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Foto (c) Kulturexpress, Meldung: Verband Privater Bauherren, VPB, Seeheim-Jugenheim