Nach der Schneeschmelze kommt die Flut


Doch wer zahlt für vollgelaufene Keller und teure Renovierungsarbeiten? “Viele denken, dass die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung Hochwasserschäden abdecken. Das stimmt jedoch nicht”, klärt Peter Meier, Vorstandsmitglied der NÜRNBERGER Versicherung auf. “Nur die erweiterte Naturgefahrenversicherung schützt Sie gegen Schäden an der Immobilie und am Mobiliar durch Naturgewalten wie Überschwemmungen, Schneedruck oder Erdrutsch.”

Was unterscheidet Hoch- von Schmelzwasser?
Allerdings gibt es einen Wermutstropfen: Gelangt von massiv eingeschneiten Gebäuden Schmelzwasser ins Haus, weil die noch vorhandenen Schneemassen den Weg in den Kanal oder anderweitigen Ablauf versperren, zahlt auch die Naturgefahrenversicherung nicht. “Der Gebäudeeigentümer hat die Pflicht, seine Ablaufwege freizuhalten und von Schnee und Eis zu befreien”, informiert der Experte. Ansonsten muss er für die Schäden selbst aufkommen.

Richtig absichern
Gut 300 Millionen Euro Schaden richten Überschwemmungen nach Starkregen und Hochwasser jährlich an. Dennoch haben nur 41 Prozent der Haushalte eine Wohngebäudeversicherung mit Naturgefahrenschutz. Auf staatliche Unterstützung sollten sich Hausbesitzer aber nicht mehr verlassen, sondern selbst ihr Heim vor den Folgekosten nach Überschwemmungen absichern. Ab 1. Juli 2019 fordert die Bayerische Staatsregierung mehr Eigeninitiative und zahlt keine Soforthilfe mehr, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären.

Meldung: Nürnberger

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