Musterverfahren gegen die Bayer AG eingeleitet


Die 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat mit Beschluss vom 25. Juli 2022 in einem von der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) geführten Verfahren den Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz („KapMuG“) gegen die Bayer AG erlassen und damit das Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln eröffnet (Beschluss vom 25.07.2022, Az. 22 O 251/20). Der Beschluss enthält sogenannte Feststellungsziele zu unterlassenen und falschen Ad-hoc-Mitteilungen der Bayer AG im Zusammenhang mit der Übernahme des US-Konzerns Monsanto. Er basiert auf Musterverfahrensanträgen vom Juli 2020 und August 2021, die TILP beim Landgericht Köln gestellt hatte, um das Musterverfahren nach dem KapMuG einzuleiten.

„Nachdem unsere Anträge im Dezember 2021 und Juni 2022 im Klageregister des Bundesanzeigers veröffentlicht wurden, war der Erlass des Vorlagebeschluss nach dem KapMuG nur noch eine Frage der Zeit“, erläutert TILP-Anwalt Axel Wegner. „Der Vorlagebeschluss enthält das Arbeitsprogramm für das Oberlandesgericht Köln, mit dem nunmehr die Anlegerklagen gegen Bayer aufgearbeitet werden können. Anhand des Vorlagebeschlusses wird das Oberlandesgericht Köln nun bindend feststellen, ob die Bayer AG dem Kapitalmarkt wesentliche Risiken der Übernahme des US-Konzerns Monsanto seit September 2016 pflichtwidrig verschwiegen und sich gegenüber Anlegern wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten schadensersatzpflichtig gemacht hat.“, ergänzt TILP-Anwalt Christian Herrmann.

Die Kanzleien TILP und TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten vor dem Landgericht Köln derzeit eine Vielzahl privater Anleger und über 280 institutionelle Investoren gegen die Bayer AG. Das Gesamtvolumen dieser Klagen beträgt weit über zwei Milliarden Euro. Insgesamt dürften sich die entstandenen Schäden nach Schätzung von TILP auf einen mittleren zweistelligen Milliardenbetrag belaufen.

Die von TILP geführten Klagen basieren auf Erwerben von Bayer-Aktien (ISIN DE000BAY0017) im Zeitraum vom 14. September 2016 bis 19. März 2019 (sogenannte Desinformationsphase). Die klagenden Investoren werfen Bayer vor, den Kapitalmarkt über die tatsächlich bestehenden wirtschaftlichen Risiken der Monsanto-Übernahme getäuscht zu haben. Diese ergaben sich insbesondere aus den in den USA anhängigen Verbraucherklagen im Zusammenhang mit Glyphosat und dem Unkrautvernichtungsmittel Roundup, in denen Monsanto in mehreren Gerichtsverfahren zu hohen Schadensersatzzahlungen verurteilt wurde.

„Ein Emittent börsennotierter Wertpapiere muss den Kapitalmarkt über Insiderinformationen unverzüglich und vollumfänglich in Kenntnis setzen. Dies hat Bayer nach unserer Überzeugung nicht getan, weder in seinen Finanzberichten noch in Ad-hoc-Mitteilungen. Die Kläger haben deshalb die Bayer-Aktien zu teuer erworben, weshalb Bayer nach unserem Dafürhalten auf Schadensersatz haftet“, erklärt TILP-Rechtsanwalt Axel Wegner.

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kirchentellinsfurt, 27.07.2022

Foto (c) Bayer AG

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