Was unterscheidet Hoch- von Schmelzwasser?
Allerdings gibt es einen Wermutstropfen: Gelangt von massiv eingeschneiten Gebäuden Schmelzwasser ins Haus, weil die noch vorhandenen Schneemassen den Weg in den Kanal oder anderweitigen Ablauf versperren, zahlt auch die Naturgefahrenversicherung nicht. „Der Gebäudeeigentümer hat die Pflicht, seine Ablaufwege freizuhalten und von Schnee und Eis zu befreien“, informiert der Experte. Ansonsten muss er für die Schäden selbst aufkommen.
Richtig absichern
Gut 300 Millionen Euro Schaden richten Überschwemmungen nach Starkregen und Hochwasser jährlich an. Dennoch haben nur 41 Prozent der Haushalte eine Wohngebäudeversicherung mit Naturgefahrenschutz. Auf staatliche Unterstützung sollten sich Hausbesitzer aber nicht mehr verlassen, sondern selbst ihr Heim vor den Folgekosten nach Überschwemmungen absichern. Ab 1. Juli 2019 fordert die Bayerische Staatsregierung mehr Eigeninitiative und zahlt keine Soforthilfe mehr, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären.
Meldung: Nürnberger


