Diese Forderung erhob der Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, im Vorfeld des Deutschen Baugewerbetages in Berlin. Hintergrund seiner Forderung ist, dass zu zentralen Fragen des Bauvertragsrechts weiterhin Uneinigkeit und noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht. Hierzu zählt insbesondere das Anordnungsrecht des Bauherren sowie die daran anknüpfenden Vergütungsregelungen.
„Mit Blick auf den immensen Investitionsbedarf im Wohnungsbau wäre es unverantwortlich, die Praxis mit unausgegorenen bauvertraglichen Regelungen zu belasten. Dies würde sich negativ auf die Investitionstätigkeit auswirken. Darüber hinaus ist es nicht sinnvoll, für eine so komplexe Materie wie das Bauvertragsrecht Regelungen zu treffen, die sich sowohl auf Verträge mit Verbrauchern als auch auf großvolumige Projekte im b-to-b Bereich beziehen. Die beiden Themen Aus- und Einbaukosten sowie Verbraucherschutz sind – anders als das Bauvertragsrecht – vom Koalitionsvertrag vorgegeben. Diese beiden Themen sind entscheidungsreif und müssen jetzt vom Bundestag verabschiedet werden“, so Loewenstein abschließend.
Meldung: Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Foto (c) ZDB/Fabry


