STADA-Aufsichtsrat legt nach Übernahme durch Bain Capital und Cinven seine Ämter nieder


Nachdem die Aktionäre der STADA Arzneimittel AG mehrheitlich der Übernahme der Gesellschaft durch die beiden Beteiligungsgesellschaften Bain Capital und Cinven zugestimmt haben, haben sich Ferdinand Oetker, Rolf Hoffmann, Dr. Birgit Kudlek, Tina Müller, und Dr. Gunnar Riemann entschlossen, ihre Ämter im Aufsichtsrat unter Einhaltung der satzungsmäßigen Niederlegungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum Ablauf des 25. September 2017 niederzulegen. Mit dieser Entscheidung ermöglicht der Aufsichtsrat den neuen Mehrheitsaktionären eine geregelte Nachfolge bei der Besetzung des Aufsichtsgremiums. Herr Dr. Eric Cornut wird sein Aufsichtsratsmandat fortführen.

„Wir sind zuversichtlich, dass die neuen Mehrheitseigentümer des Unternehmens, Bain Capital und Cinven, mit ihrem Wachstumskonzept die Zukunft der STADA erfolgreich weiterentwickeln werden“, sagte Ferdinand Oetker, der Aufsichtsratsvorsitzende der STADA. „Mit dem jetzt angekündigten Start der Verhandlungen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sehen wir unsere Aufgabe bei diesem Eigentümerwechsel als abgeschlossen an und haben daher beschlossen, unsere Ämter nieder zu legen.“

„Dieser Aufsichtsrat hat seine Aufgabe vor einem Jahr in turbulenten Zeiten übernommen; dabei haben wir bei unserem Handeln stets die Interessen von Aktionären, Mitarbeitern und Kunden im Fokus gehabt“, so Oetker weiter. „Ich bedanke mich bei allen Aufsichtsratsmitgliedern für ihren Einsatz in den vergangenen zwölf Monaten. Mit ihrer Kompetenz und dem großen Engagement haben sie für alle Stakeholder bedeutenden Mehrwert geschaffen. Wir übergeben ein erfolgreiches Unternehmen mit großem Wachstumspotenzial in die Hände der neuen Mehrheitsaktionäre. Der Aufsichtsrat wünscht Bain Capital und Cinven eine glückliche und umsichtige Hand bei der Zukunftsgestaltung von STADA; wir bedanken uns besonders bei den Mitarbeitern sehr für die Unterstützung in der Vergangenheit.“

Der Aufsichtsrat wird seine Aufgaben in den kommenden Wochen weiterhin engagiert wahrnehmen und einen geordneten Übergang sicherstellen. Die Bestellung der Nachfolger im Aufsichtsrat soll zeitnah durch Gerichtsbeschluss erfolgen.

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