Creative Commons Lizenzen für Bildrechte Copytrack klärt auf


Hobbyfotografen, ambitionierten Newcomern oder Nutzern von Flickr dürften sie schon häufiger über den Weg gelaufen sein: die Creative Commons Lizenzen (kurz: CC-Lizenzen). Bei dem, was sich dahinter verbirgt und was es bei ihrem Einsatz zu beachten gilt, gibt es jedoch große Unsicherheit. Dabei sind die Lizenzen eine clevere Möglichkeit, Fotos schnell und einfach – kostenfrei – zu lizenzieren.

Copytrack hat sich dieses genauer angeschaut: Creative Commons selbst ist eine NonProfit-Organisation. Die Organisation bietet vorgefertigte Lizenzverträge für Urheber zur Freigabe rechtlich geschützter Inhalte an. Diese angebotenen Lizenzverträge sind vereinfacht gesagt allgemeingültige Lizenzverträge, die die wichtigsten Fragen der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken regelt. Die sogenannten CC-Lizenzen sind weltweit einheitlich und somit international einsetzbar. Insgesamt gibt es mittlerweile vier Fassungen der jeweils sechs unterschiedlichen Lizenzverträge. Eines aber haben alle Verträge gemein: Die Werke dürfen ausschließlich kostenfrei angeboten werden, zudem muss immer eine Urheber- und Quellenangabe vorgenommen werden und die Lizenzen sind unwiderruflich. Genauer gesagt: Fotos, die einmal unter einer Creative Commons Lizenz angeboten wurden, dürfen von den Lizenznehmern weiterverwendet werden, auch wenn es sich der Fotograf später anders überlegt.

Um ein Werk mit einer Creative Commons Lizenz zu kennzeichnen, gibt es einen Symbol- und Buchstabencode, der eine Erfassung der erlaubten Nutzungsarten auf einen Blick erlaubt. Die Lizenzen unterscheiden sich dabei nur in drei wesentlichen Punkten: die Zulässigkeit der Bearbeitung eines Werkes, die Weitergabe einer Abwandlung des Werkes und die Nutzung für kommerzielle Zwecke. Die im Rahmen der Creative Commons Lizenzen verwendeten Abkürzungen lauten wie folgt:

Die Lizenzbedingungen der Creative Commens Lizenzen werden unterschiedlich miteinander kombiniert. Ein Foto, das beispielsweise mit “CC by-sa” gekennzeichnet ist, darf unter Namensnennung bearbeitet und sogar für kommerzielle Zwecke kostenfrei eingesetzt werden. Ein aus dem Foto entstandenes neues Werk muss aber unter gleichen oder vergleichbaren Bedingungen angeboten werden. Ist ein Foto mit der Lizenz “CC by-nc-nd” gekennzeichnet, darf es zwar kostenfrei verwendet, nicht jedoch bearbeitet oder zu kommerziellen Zwecken eingesetzt werden.

Insgesamt gibt es die folgenden Kombinationen:

CC by Namensnennung
Dies ist die am weitesten gehende Lizenz. Der Verwender ist nur zur Angabe der allgemeinen, oben genannten Informationen verpflichtet. Es ist erlaubt, das Foto zu verwenden, zu bearbeiten und zu kommerziellen Zwecken zu nutzen.

CC by-sa Namensnennung & Share Alike
Diese Lizenz schränkt die Weitergabe einer Abwandlung der Fotografie ein

CC by-nd Namensnennung & keine Bearbeitung
Bei dieser Lizenz darf das Foto nicht bearbeitet werden. Unbearbeitet darf es aber zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

CC by-nc Namensnennung & keine kommerzielle Nutzung
Diese Lizenz verbietet die kommerzielle Nutzung von Fotografien. Sie verhindert etwa die Verwendung eines Fotos in Zeitungen, Blogs oder in Webshops.

CC by-nc-sa Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung & Share Alike
Diese Lizenz besagt, dass das Bild nicht kommerziell genutzt werden darf. Bearbeitungen dürfen nur unter gleichen Bedingungen weitergeben werden.

CC by-nc-nd Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung & keine Bearbeitung
Mit dieser Lizenz können Sie das Bild unter Angabe der allgemeinen, oben genannten Informationen zu nicht-kommerziellen Zwecken verwenden. Eine Bearbeitung des Originals ist jedoch nicht gestattet.

Weitere Kombinationen gibt es nicht! Wenn Sie sich die Auswahl der Lizenz einfach machen wollen, finden Sie unter https://creativecommons.org/choose/ eine Applikation, mit der Sie in wenigen Klicks die richtige Lizenz für sich finden können.

Nutzung von Bildern mit Creative Commons Lizenz

Es fällt auf, dass alle Creative Commons Lizenzen die Namensnennung erfordern. Nach den Lizenzbestimmungen reicht es jedoch nicht aus, nur den Namen des Fotografen anzugeben. Aus diesem Grund verwendet die englischsprachige Variante der Lizenz auch den treffenderen Begriff „attribution“, also Zuordnung oder Zuschreibung. Sofern bekannt, müssen die Verwender Folgendes angeben:
• Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechtinhabers, in der Regel des Fotografen

• Wenn der Rechtinhaber eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung), den Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten
• Den Titel der Fotografie
• Einen Link zur Quelle der Fotografie, sofern der Lizenzgeber einen solchen angegeben hat oder zum Fotografen
• Die Angabe, unter welcher Lizenz das Foto angeboten wird
• Änderungen, die der Verwender an dem Foto vorgenommen hat

Hier ein Beispiel, wie eine vollständige Namensnennung aussehen kann: „Bild XY“ [Link zur Bildquelle] von Max Mustermann, entsättigt und beschnitten von Monika Mustermann, lizenziert unter CC BY [Link zur Bildquelle].

In manchen Bereichen bleiben die CC-Lizenzen jedoch unscharf. So erläutern die Lizenzbestimmungen beispielsweise nicht ausführlich, was unter dem Begriff „kommerziell“ zu verstehen ist. Es wird lediglich definiert, dass eine kommerzielle Handlung eine Handlung ist, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Verfügung abzielt oder darauf gerichtet ist. Diese Formulierung wurde wohl bewusst wage gelassen, um einen möglichst großen Bereich abzudecken, begründet damit aber auch eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Bei der Bewertung kommt es nicht darauf an, wo das Foto eingesetzt wird, sondern wie. Außerdem muss man beachten, dass es sich bei den Creative Commons Lizenzen nach deutschem Recht um allgemeine Geschäftsbedingungen handelt. Sofern Lizenzbestimmungen gegen deutsches Recht verstoßen und unwirksam sind, geht dies zulasten des Fotografen.

Tipp: Die Creative Commons Lizenzen sind eine gute Möglichkeit für Fotografen, ihre Fotos kontrolliert Dritten zur Verfügung zu stellen. Durch ihren Einsatz schafft der Fotograf in weiten Teilen Rechtssicherheit, sowohl für sich als auch für den Fotoverwender, was ihm letztlich eine bessere Möglichkeit der Verbreitung gibt. Und mit dem zwingenden Erfordernis der Namensnennung erfüllt ein unter CC-Lizenz weitergegebenes Bild auch noch einen nicht unerheblichen Werbezweck.

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