Der Beschluss des BGH reiht sich ein in eine Vielzahl von Urteilen rund um das ehemalige Rennbahn-Areal, die bisher alle im Sinne der Stadt Frankfurt ergangen sind. Zuletzt hatte das Landgericht Frankfurt im November 2018 entschieden, dass das sogenannte Sarotti-Häuschen auf dem Gelände beseitigt und das Grundstück herausgeben werden muss.
„Die Urteile zeigen, dass die Stadt Frankfurt am Main sich völlig rechtskonform verhalten hat“, betont Stadtrat Jan Schneider, Dezernent für Bau und Immobilien. „Die zahlreichen Klagen dienten nur dazu, die Übergabe des Rennbahn-Areals an den DFB zu verzögern.“ Schneider ist aber überzeugt, dass die von einer breiten Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung getragenen Pläne für eine Fußball-Akademie jetzt zügig umgesetzt werden.
Siehe auch: DFB-Akademie – Städtebaulicher Entwurf
Meldung: Stadt Frankfurt am Main (pia)


