Britische Regierung zieht sich vom Patentrecht der EU zurück EU-Recht


Die britische Regierung bestätigte am 27. Februar 2020, dass sie sich aus dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) zurückziehen werde, obwohl Großbritannien das zugrunde liegende Abkommen im April 2018 ratifiziert hat. Dr. Luke McDonagh, Experte für geistiges Eigentum und leitender Dozent an der City Law School, behauptet, dass die Entscheidung, nicht am einheitlichen Patentgericht teilzunehmen, für britische Patentinhaber und Anwälte eine Enttäuschung sein wird, ist jedoch „keine Überraschung angesichts der harten Haltung der derzeitigen Regierung zur Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs.”

Das Einheitliche Patentgericht (EPG) ist ein internationaler Gerichtshof, der von 25 der teilnehmenden Mitgliedstaaten eingerichtet wurde, um sich mit der Verletzung und Gültigkeit sowohl von Einheitspatenten als auch von europäischen Patenten zu befassen. Seine Urteile gelten in allen Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht (EPG-Übereinkommen) ratifiziert haben. Das EPG besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht in Luxemburg, einem Schieds- und Schlichtungszentrum und einer gemeinsamen Kanzlei. Das Gericht erster Instanz besteht aus einer zentralen Kammer in Paris (mit thematischen Kammern in London und München) sowie aus mehreren lokalen und regionalen Kammern.

Nach McDonagh schien London auf dem richtigen Weg gewesen zu sein, das neue Gericht willkommen zu heißen. In Abwesenheit des Vereinigten Königreichs werden die Richter vom EPG jedoch die Befugnis haben, Entscheidungen über Streitigkeiten zu treffen, die für ein großes geografisches Gebiet der EU verbindlich sind. „Die Richter vom EPG werden für die Verhandlung von Patentstreitigkeiten und für die Erteilung von Rechtsbehelfen an die Streitparteien zuständig sein, die in einem fast die gesamte EU abdeckenden Bereich verbindlich sein werden. Dies ist eine große Veränderung gegenüber dem umständlichen gegenwärtigen System, das in jedem einzelnen Mitgliedsstaat nationale Rechtsstreitigkeiten erfordert. 25 der 28 EU-Mitgliedsstaaten, darunter ursprünglich auch Großbritannien, stimmten dem Beitritt zum EPG zu, nur Spanien, Polen und Kroatien nahmen nicht teil. Bis zum Brexit-Referendum schien Großbritannien auf dem besten Weg zur vollständigen Ratifizierung vom EPG zu sein. In der Tat hat die britische Regierung in den letzten Jahren Pläne für eine der zentralen Kammern des neuen Gerichtshofs in Aldgate im Osten Londons geschmiedet, wo ein Gebäude angemietet und in Vorbereitung auf die Einrichtung des neuen Gerichtshofs renoviert wurde. In den letzten Jahren fanden dort Scheinprozesse statt.“

Er ist der Ansicht, dass das EPG zwar in den meisten Patentfragen, wie z.B. der Verletzung von patentierten Arzneimitteln, seine eigene Zuständigkeit haben wird, aber in einigen wenigen Bereichen des EU-Rechts – Fragen, die sich aus der Biotech-Richtlinie ergeben, oder Fragen im Zusammenhang mit ergänzenden Schutzzertifikaten – auf den EuGH zurückgreifen muss. “In diesem Sinne hat der EuGH in seinem Gutachten 1/09 festgestellt, dass nur Staaten, die den Vorrang des EU-Rechts und die Rechtsprechung vom EuGH akzeptieren, unterzeichnen dürfen. Die vorherige britische Regierung unter Premierminister May hat das EPG im Jahr 2018 ratifiziert. Doch letztlich erwies sich diese Verbindung mit dem EuGH als zu viel für die gegenwärtige Regierung. Italien hat bereits den Anspruch erhoben, die zentrale Kammer vom EPG in Mailand zu beherbergen. Nach dem Verlust der Europäischen Arzneimittelagentur an Amsterdam ist der Verlust vom EPG ein weiterer Schlag für die britischen Naturwissenschaften.”

Meldung: Ida Junker, PPOOL, Paris

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