Steuersenkung gefordert anstatt Bürokratiezuwachs durch Hessengeld Baufinanzierung


Das Hessengeld ist ein staatlicher Finanzierungszuschuss für den Ersterwerb oder den Erstbau selbst genutzten Wohnraums. Durch diese Maßnahme werden jährlich über 20.000 Baufamilien mit einer Einmalzahlung von 10.000 Euro und zusätzlichen 5.000 Euro pro im Haushalt lebenden Kind entlastet. Mit dem Hessengeld können sowohl Einfamilienhäuser als auch Zweifamilien-, Doppel- und Reihenhäuser sowohl in Form von Neubauten als auch Bestandsimmobilien gefördert werden. Antwort des hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein auf die Frage: Warum bekommen nur Ersterwerber das Hessengeld? Die genaue Ausgestaltung befinde sich derzeit in Arbeit. Die Eckpunkte für das Hessengeld sollen jedoch sehr zeitnah im Kabinett beschlossen und das klare Ziel formuliert werden, noch in diesem Jahr die ersten Auszahlungen vornehmen zu können. Jemand hatte seine Immobilie durch Scheidung an geschiedenen Ehemann verloren und wohnte seit der Scheidung zu Miete. Mit neuem Partner und neu gegründeter Familie würden sie gern eine eigene Immobilie kaufen. Können jedoch nicht nachvollziehen, warum das nicht förderfähig sein soll.

Die Hessische Landesregierung hatte am 24. April 2024 die Eckpunkte für einen Landeszuschuss zum Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, das so genannte „Hessengeld“, vorgestellt. Dazu erklärt Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses: „Finanzielle Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer für erstmalige Eigenheimkäufer gehen grundsätzlich zwar in die richtige Richtung, denn sie erleichtern außerhalb von angespannten Wohnungsmärkten die Bildung von Wohneigentum. Allerdings hätten wir anstelle eines Förderprogramms für Eigenheimkäufer eine schrittweise Absenkung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer für alle Immobilienkäufer bevorzugt, sobald es die Sanierung des Landesetats zulässt. Die Grunderwerbsteuer liegt mit 6 Prozent im Vergleich zu den anderen Bundesländern im oberen Bereich und gehört insgesamt gesenkt: Für Erstkauf und alle weiteren Käufe, für Selbstnutzer und Vermieter, und auch unabhängig davon, ob es sich um Wohngebäude, Betriebsgebäude oder Grundstücke handelt.“

Durch den Zinsanstieg seit dem Jahr 2022 und die hohen Kosten für Wohnungskredite haben zuletzt deutlich weniger Wohnungen den Eigentümer gewechselt. Infolgedessen ist das Aufkommen an Grunderwerbsteuer in Hessen vom Rekord 1,977 Mrd. Euro in 2021 auf 1,067 Mrd. Euro in 2023 gesunken. Thomas Reimann weiter: „Es ist zu begrüßen, dass das ‚Hessengeld‘ rückwirkend für alle Käufe ab 1. März 2024 vorgesehen ist, so dass es nun keinen Anreiz gibt, einen geplanten Eigenheimkauf monatelang aufzuschieben.“

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen kritisiert ebenfalls den vom schwarz-roten Kabinett vorgestellten Zuschuss: „Das Hessengeld verfolgt zwar ein sinnvolles Ziel, ist aber das falsche Instrument. Statt mit der Auszahlung auf Antrag die Bürokratie weiter aufzublähen, hätte Schwarz-Rot ganz einfach die Grunderwerbsteuer senken können“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.

Es sei zwar nachvollziehbar, dass man nicht auf eine Gesetzesänderung auf Bundesebene warten wolle, die den steuerfreien Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie ermöglicht. Doch die Behelfskonstruktion des Hessengelds sei dazu geeignet, hohen Organisationsaufwand und Verwaltungskosten für das Land sowie Unsicherheit und Frustration bei den Berechtigten mit sich zu bringen.

„Das Hessengeld passt nicht zu einer Landesregierung, die sich Entbürokratisierung auf die Fahnen und einem Minister sogar in den Ressorttitel geschrieben hat. Es ist doch absurd, Käuferinnen und Käufer erst aus der einen Tasche Grunderwerbsteuer zahlen zu lassen, um einigen von ihnen mit dem Hessengeld dann in die andere Tasche wieder einen Zuschuss zu gewähren.

Wir brauchen nicht immer neue Regelungen, Ausnahmetatbestände und Subventionen, sondern ein gerechtes, einfach zu verstehendes Steuersystem“, so Papendick. Da das Land über die Höhe der Grunderwerbsteuer jetzt schon allein entscheiden könne, sei es naheliegend, dort anzusetzen. In Hessen ist der Steuersatz der Grunderwerbsteuer mit 6 Prozent aktuell höher als in vielen anderen Bundesländern. So verlangen die Nachbarn Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen jeweils 5 Prozent, Bayern sogar nur 3,5 Prozent. Gleichzeitig machte die Grunderwerbsteuer mit einem Aufkommen von etwas mehr als 1 Mrd. Euro im Jahr 2023 gerade einmal 4,2 Prozent der gesamten hessischen Steuereinnahmen aus.

Angesichts der sich dramatisch zuspitzenden Wohnungsbaukrise fordert die Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg die Landesregierung erneut nachdrücklich zum Gegensteuern auf. „Wir vermissen auf Landesebene nach wie vor jedes Konzept zur Ankurbelung des Wohnungsbaus. Senkung der Grunderwerbsteuer – Fehlanzeige. Ausbau der sozialen Wohnraumförderung – Fehlanzeige. Sonstige Unterstützungen, insbesondere für private Bauherren – Fehlanzeige.“ Geschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V, Thomas Möller versteht die Landesregierung nicht: „Andere Bundesländer machen es uns vor – Baden-Württemberg muss die dort umgesetzten Ideen nur aufgreifen, statt wie bisher untätig zu bleiben!“

Möller verweist auf das angekündigte „Hessengeld“, mit dem die Regierung in Wiesbaden vor allem junge Familien beim erstmaligen Erwerb eines Eigenheims oder einer Wohnung finanziell unterstützen will. Auch in Nordrhein-Westfalen wurde ein milliardenschweres Förderprogramm für Wohneigentum und Mietwohnungen aufgelegt. Die bayerische Staatsregierung hat ihre Fördergelder für den sozialen Wohnungsbau bereits im vergangenen Jahr auf über 600 Milliarden Euro aufgestockt – das ist mehr als dreieinhalb Mal so viel wie in Baden-Württemberg. Zudem gilt in Bayern weiterhin der niedrigere Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent – gegenüber 5 Prozent im Ländle. „Wenn andere Bundesländer in der Lage sind, den Wohnungsbau massiv zu forcieren, warum nicht Baden-Württemberg?

Offensichtlich hat die Landesregierung den Ernst der Lage immer noch nicht erkannt.“ Ohne entschlossene Gegenmaßnahmen befürchtet Möller eine weitere Verschärfung der Wohnungsnot. Zudem gerieten immer mehr Bauunternehmen wegen fehlender Aufträge in wirtschaftliche Schwierigkeiten – Insolvenzen und steigende Arbeitslosigkeit drohten. „Worauf wartet die Landesregierung noch? Es ist fünf vor zwölf – höchste Zeit, zu handeln“, so der eindringliche Appell von Thomas Möller.

Meldungen: VhU-Bau- und Immobilienausschuss, Frankfurt am Main, Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen, Wiesbaden, Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V,, Stuttgart

Siehe auch: https://finanzen.hessen.de/initiativen/hessengeld