Balkonkraftwerke-Gesetz: Gericht gibt Mieter Erlaubnis


Berliner Mieter darf nach langem Rechtsstreit Balkonkraftwerk anbringen. Wohnungsgenossenschaft lenkt nach Klage ein und lässt unangemessene Forderungen für Anbringung fallen. Marcel, Kläger aus Berlin: „Endlich ist es so weit: Unser Balkonkraftwerk darf in Betrieb gehen. Das ist ein großer Erfolg für mich persönlich, aber auch für viele andere: Es ist schön, dass Mieterinnen und Mieter absurde Anforderungen zur Anbringung eines Balkonkraftwerks nicht einfach hinnehmen müssen. Befremdlich ist allerdings, dass solch langwierige Rechtsstreitigkeiten nötig sind, um einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können.“

Nach monatelanger Blockade hatte die Wohnungsgenossenschaft DPF vor Gericht eingelenkt. Die rechtlich nicht haltbaren, unsachlichen und überzogenen Auflagen wurden zurückgezogen und die Installation des Balkonkraftwerks endlich erlaubt. Fast zwei Jahre lang hatte die Genossenschaft dem Kläger die Installation durch Anforderungen wie die Prüfung der gesamten Hauselektrik erschwert und sich geweigert, die Verantwortung für die Statik zu übernehmen. Auch weitere Forderungen, wie die Montage durch eine Fachkraft, eine Freigabeerklärung der Feuerwehr und regelmäßige Wartungsnachweise, hielten vor Gericht nicht stand.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Praxis von Vermieterinnen und Vermietern, Balkonkraftwerke mittels überzogener Auflagen verhindern zu wollen, ist schlicht nicht rechtens! Dass Mieterinnen und Mietern weiter häufig nur der Klageweg bleibt, um die Zustimmung zur Anbringung eines Balkonkraftwerks zu erlangen, ist ein Armutszeugnis für die Verbraucherpolitik der Bundesregierung und zeigt die weiter bestehenden gesetzlichen Regelungslücken deutlich auf. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, endlich klare und faire Kriterien für die Genehmigung von Balkonkraftwerken festzulegen, sodass alle ihren Beitrag zur Energiewende leisten können.“

Dirk Legler, Rechtsanwalt: „Es ist wirklich bedauerlich, dass wir erst durch einen Rechtsstreit die Einsicht der Genossenschaft erwirken mussten. Der Beschluss ist aber ein wichtiges Zeichen für die Rechte von Mieterinnen und Mietern und ein Sieg für die Energiewende. Er zeigt: Eine nachhaltige Energiezukunft kann eingefordert werden! Das muss jetzt allen Vermieterinnen und Vermietern in Deutschland als objektiver Maßstab dienen.“

Barbara Metz kritisiert Leerstellen im angekündigten Balkonkraftwerke-Gesetz und fordert schnelle Nachbesserungen vom Bundesjustizministerium.: „Marco Buschmann und das Bundesjustizministerium verhindern die Chance auf ein ambitioniertes und verbraucherfreundliches Balkonkraftwerke-Gesetz. Die Leidtragenden sind einmal mehr Mieterinnen und Mieter, die nach der anderthalbjährigen Hängepartie um das Gesetz vor den nächsten Herausforderungen stehen. Gut ist zwar, dass es zukünftig gesetzlich verboten ist, die Anbringung von Balkonkraftwerken durch überzogene Vorgaben zur Installation zu verhindern. Diese bis dato völlig übliche Verhinderungstaktik von Vermieterinnen und Vermietern haben wir bereits erfolgreich in zwei Verfahren angefochten. In der Gesetzesbegründung bleibt jedoch völlig unklar, wie die Vorgaben zu bewerten sind. Solange nicht klar geregelt ist, welche Anforderungen bei der Anbringung von Balkonkraftwerken zulässig sind, werden viele Mieterinnen und Mieter weiter vor Gericht ziehen müssen. Die Interessen der Eigentums- und Immobilienverbände scheinen dem FDP-geführten Justizministerium aber wichtiger zu sein als Verbraucherschutz und Energiewende. Damit Mieterinnen und Mieter endlich Planungssicherheit bei der Energiewende zu Hause haben, muss das Gesetz dringend nachgebessert werden.“

Meldung:  Deutsche Umwelthilfe e.V., Radolfzell