Hintergrund ist die Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften im Bausektor, die häufig nur auf privatrechtlichen technischen Regelwerken (z.B. VDI-Richtlinien, DIN-Normen) oder Leitfäden der diversen Vollzugsebenen basieren. Auch auf Bundesebene gibt es lediglich punktuelle Maßnahmen, wie etwa die Novelle der Gewerbeabfallverordnung oder Entwürfe für eine Mantelverordnung.
Die Verbände setzen sich seit längerem für eine einheitliche, harmonisierte Regelsetzung für den Bausektor ein, die gleichzeitig langjährig umstrittene Fragen, wie z.B. die Verantwortlichkeit des Auftraggebers als Abfallerzeuger oder abfallrechtliche Vorerkundungspflichten in der Planungsphase klärt.
Das Rechtsgutachten wurde von der Kanzlei Kopp-Assenmacher & Nusser erstellt.
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Meldung: Zentralverband Deutsches Baugewerbe


