Immobilien-Vergemeinschaftung Auslegung nach Grundgesetz


Mit dem Thema “Eigentum verpflichtet” befasste sich ein ganztägiger Kongress, der am 26. September in Gebäude 4 der Frankfurt UAS unter der Leitung von Prof. Fabian Thiel, Professor für Immobilienbewertung stattfand. Die Vortragsreihe stellte Referenten vor die große Herausforderung, wie denn mit der tagesaktuellen Debatte um Vergemeinschaftung von Immobileneigentum in Berlin und anderswo umzugehen ist. Dabei handelt es sich in erster Linie um die juristische Auslegung nach Grundgesetz (GG) Artikel 14 und 15 mit den Möglichkeiten der Enteignung und Vergesellschaftung von Eigentum.

Blick auf die Kongressteilnehmer

Juristische Auslegung heißt, welche Form des Sprachgebrauchs auf die beiden GG Artikel anzuwenden bleibt. Die einen sagen, Artikel 15 ist veraltet und sollte komplett gestrichen werden, andere behaupten, die Gründungsväter des Grundgesetzes haben sich etwas dabei gedacht, als sie Artikel 15 nach Neugründung der Bundesrepublik in das Grundgesetz aufnahmen, ohne vorauszuahnen, welche Bedeutung und Auslegung der Artikel noch erhalten sollte, aber mit der Prämisse, dass bei der Umsetzung der Gesetze soziales Handeln im Sinne der Gemeinschaft selbstverständliches Anliegen sei. Damals ahnte noch niemand, welchen Missbrauch Immobilienbesitzer mit ihrem Eigentum treiben, indem sie Preise in unbezahlbare Höhen jagen. Dem soll Einhalt geboten werden, dieser Versuch wird gerade in Berlin unternommen, mit welchem Erfolg steht noch dahin.

Am Podium Prof. Benjamin Davy

Einleitende Begrüßungsworte sprach Prof. Karen Ehlers, FB 1 Frankfurt UAS vor Beginn der Tagung. Den Anfang der Vorträge übernahm jedoch ein Österreicher, der sich als Historiker betätigte, indem er Reden und Publikationen von Léon Duguit (1859-1928) untersuchte. Prof. Benjamin Davy, Hochschullehrer an der TU-Dortmund, ist ein österreichischer Rechtswissenschaftler für Bau- und Bodenrecht und Raumplaner. Er befasste sich in seinem Beitrag: “Bodeneigentum als soziale Funktion” mit der Auslegung von Artikel 14 GG in Bezug auf Léon Duguit und diskutierte was von Duguit dazugelernt werden kann, dessen Lehren darin bestehen, dass Eigentum kein Recht ist, sondern Eigentum eine soziale Funktion habe. Daraus entsteht der Gedanke, dass sich mit der modernen Gesellschaft organische Solidarität verbreitet. Duguits Verfassungstheorie beeinflusste vor allem die Entwicklung in Lateinamerika.

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