EZB Kapital bleibt unverändert nach Ausscheiden der Bank of England


Die Kapitalhöhe der Europäischen Zentralbank (EZB) wird sich nach dem Ausscheiden der Bank of England aus dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) unverändert auf 10,8 Mrd € belaufen. Gegenwärtig hat die Bank of England einen Anteil am gezeichneten Kapital der EZB in Höhe von 14,3 Prozent. Dieser wird auf die nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euro-Währungsgebiets und die verbleibenden NZBen außerhalb des Euroraums aufgeteilt.

Von den 14,3 Prozent Anteil sind 3,75 Prozent – d. h. 58 Mio. € – eingezahlt. Diesen Betrag zahlt die EZB gemäß den Bedingungen des Austrittsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU zurück. Die Anteile der anderen NZBen am gezeichneten Kapital der EZB werden daher nach einem aktualisierten Kapitalschlüssel angepasst.

Grundlage für die Neuberechnung der Gewichtsanteile ist der Anteil des jeweiligen Mitgliedsstaats an der Gesamtbevölkerung und am Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Europäischen Union nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Die NZBen des Euro-Währungsgebiets zahlen 100 Prozent des von ihnen gezeichneten EZB-Kapitals ein, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden NZBen dagegen 3,75 Prozent.

Da die Anteile der NZBen des Euro-Währungsgebiets steigen und voll eingezahlt werden, wird sich das eingezahlte Kapital der EZB von 7 659 Mio € im Jahr 2020 auf 8 880 Mio € im Jahr 2022 erhöhen, wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist.

Im Jahr des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU bleibt die Höhe des eingezahlten Kapitals der EZB unverändert, da die verbleibenden NZBen das von der ausgeschiedenen Bank of England eingezahlte Kapital in Höhe von 58 Mio € ausgleichen werden. Die NZBen des Euroraums werden dann ihre erhöhten Kapitalanteile in zwei jährlichen Raten voll einzahlen, von denen die erste 2021 fällig wird. Diese Veränderungen werden in den Bilanzen der NZBen unter den Beteiligungen an der EZB ausgewiesen.

Meldung: Deutsche Bundesbank