Initiative Zukunft Bühnen Frankfurt beklagt Kulturdezernat-Entscheidung Initiative Zukunft Bühnen Frankfurt


Mit dem vor zwei Wochen vorgestellten dritten Bericht der Stabsstelle „Zukunft der Städtischen Bühnen“ begründet die Kulturdezernentin der Stadt Frankfurt Main Ina Hartwig ihr Festhalten am Totalabriss der teilweise denkmalgeschützten Theaterdoppelanlage und den Vorschlag, den Neubau für das Schauspiel in den Grünzug der ebenfalls denkmalgeschützten Wallanlage hineinzubauen. Die im Folgenden dargelegte kritische Analyse des Berichts und ein Abgleich mit früheren Aussagen der Stabsstelle zeigt, dass dies nur mit einer gezielten Verzerrung der Sachlage, argumentativen Inkonsistenzen und willkürlichen Bewertungsmethoden möglich ist. In wichtigen Punkten widerspricht der neue Bericht früheren Berichten. Durch die Kampagne für die nunmehr aufgegebene Kulturmeile wurden drei Jahre Zeit verloren, während derer ein dringend benötigtes Produktionszentrum hätte entstehen können, ein essentieller Schritt zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse der Bühnen. Es bedarf eines anderen Umgangs mit der Zukunft der Frankfurter Bühnen, einen handlungsorientierten Pragmatismus, der die Anforderungen von Ökologie, Denkmalschutz und Wirtschaftlichkeit ernst nimmt und auf einer zeitgenössischen, zukunftsorientierten Theaterkonzeption aufbaut.

Spiegelvariante in der Darstellung der Stabsstelle Visualisierung © Stadt Frankfurt/ Claus Graubner

Am 23.2.2023 hat die Stabsstelle „Zukunft der Städtischen Bühnen“ des Kulturdezernats der Stadt Frankfurt ihren dritten Bericht veröffentlicht. Mit ihrem ersten Bericht von Januar 2020 hatte sie den Weg für die wenige Tage später erfolgte Abrissentscheidung der Stadtverordnetenversammlung bereitet. Mit dem zweiten Bericht von September 2021 plädierte die Kulturdezernentin und die ihr unterstellte Stabsstelle für die Variante 2 „Kulturmeile“. Der nun vorgelegte 70-seitige Bericht mit dem Titel „Ergänzende Prüfaufträge zur Zukunft der Städtischen Bühnen, Februar 2023“ favorisiert die „Spiegelvariante“ (Variante 1), bei der das Schauspiel schräg gegenüber dem heutigen Bau in der Wallanlage und die Oper am Standort des heutigen Schauspiels erbaut werden soll. Die zuvor so vehement propagierte Variante Kulturmeile wird nicht mehr angestrebt. Der Bericht stellt nunmehr fest: Es „bietet sich die Realisierung von Oper und Schauspiel auf stadteigenem Grund und Boden an. Dies ist auch ökonomisch nachhaltig“ (S. 59). Dies war schon immer klar. Die zeitweilige Propagierung der Sackgasse Kulturmeile war nur möglich gewesen, weil der zweite Bericht der Stabsstelle die erheblichen Kosten für den erhofften Erwerb des Grundstücks und die damit verbundenen Risiken in der vergleichenden Betrachtung ausgeblendet hatte. Im Fazit hat die von Beginn an äußerst fragwürdige Kampagne für die Kulturmeile den Entscheidungsprozess um drei Jahre verzögert und Steuergelder mindestens im höheren sechsstelligen Bereich gekostet.

Doch nicht nur die gegen die damalige Kritik verteidigten Schlussfolgerungen des zweiten Berichts erweisen sich mit dem dritten Bericht als obsolet. Stillschweigend werden nun auch wesentliche Kriterien des ersten Berichts verändert, welcher damals den Abrissbeschluss begründete. Die Themen Denkmalschutz und das Thema Graue Energie werden nun endlich behandelt und der Risikozuschlag für den Neubau von 10 auf 15 Prozent erhöht, wie schon 2020 von den Kritikern gefordert:

http://zukunft-buehnen-frankfurt.de/2020/08/24/validierungsgutachten-widerspricht-der-abrissbegruendung/ veröffentlicht am 24.8.2020

Damit werden der damaligen Abrissentscheidung zentrale Argumente entzogen. Der neue Bericht hinterfragt aber weder die damalige Entscheidung noch zieht er die Möglichkeit eines mit Neubau kombinierten Teilerhalts am jetzigen Standort in Betracht, obwohl dies in Hinsicht auf Ökologie, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Denkmalschutz die naheliegendste Lösung wäre.

Stattdessen propagiert er nun die Spiegelvariante mit Argumenten, die sich bei genauer Betrachtung als haltlos erweisen. Die mit ihren umfangreichen Detailinformationen sachlich erscheinende Darstellung ist erneut tendenziös, färbt die präferierte Variante schön und stellt die verbliebene alternative Option der Doppelanlage am jetzigen Standort gezielt schlecht dar. Das zeigt sich schon an der unplausiblen Behauptung, dass die Spiegelvariante mit ihrem deutlich größeren Raumprogramm am Standort (da keine Auslagerungen in ein externes Produktionszentrum und keine Synergie einer Doppelanlage realisiert werden) zu 1.200 qm mehr Grünfläche führen soll (S. 25f.).

Bemerkenswert ist, mit welcher Nonchalance der schwerwiegende Eingriff in die geschützte Wallanlage behandelt wird, die in dem Bericht quasi als Baulandreserve für Bauten im öffentlichen Interesse dargestellt wird (S. 48). Dabei schützen die 1827 erlassene „Wallservitut“ und das 1903 eigens hierfür erlassene Gesetz die Wallanlagen trotz des enormen Entwicklungsdrucks weitestgehend vor baulichen Eingriffen, was für die Stadtentwicklung Frankfurts eine „herausragende Rolle“ spielt (siehe Denkmalbegründung Wallanlagen). Die mit der Spiegelvariante vorgesehene Bebauung würde die Wallanlage unterbrechen und ihr südwestliches Ende abtrennen, so dass sie in Zukunft am Willy-Brandt-Platz nicht mehr erfahrbar wäre. Zentrale Sichtachsen und die Lesbarkeit der Stadtstruktur würden hiermit zerstört, was dem Denkmalschutz des Anlagenrings fundamental widerspricht. Es ist auch städtebaulich exakt das Gegenteil dessen, was noch vor einem Jahr mit dem Konzept der Kulturmeile versprochen wurde: Statt einer Stärkung der Wallanlage wird nun deren Beschädigung das Wort geredet, welche mit zahlreichen Euphemismen kaschiert wird. So heißt es, die Spiegelvariante „interpretiert das Gartendenkmal neu“ (S. 37), mit dem „Potenzial, neue öffentliche Stadträume zu erzeugen“ (S. 42) und der Chance für die „Schaffung neuer, qualitativ attraktiver Aufenthaltsbereiche“ (S. 43), was die „Teilhabe schwächerer gesellschaftlicher Gruppen am städtischen Leben gleichberechtigt“ ermögliche (S. 42). All diese mit dem Eingriff in die Wallanlage angeblich erzielbaren Entwicklungschancen – zu denen auch die Unterbringung der unvermeidlichen, aber nicht erwähnten LKW-Anlieferung gehört – seien mit einem Neubau einer Doppelanlage nicht gegeben, bei der alles beim Alten bleiben müsste.

Ganz abgesehen von diesen Schönfärbereien sollte sich in Zeiten Klimakrise ein solcher Eingriff in eine intakte innerstädtische Grünanlage mit der Fällung von einer Anzahl großer, zum Teil hundert Jahre alter und besonders geschützter Bäume ohnehin von selbst verbieten. Es ist offenkundiges Greenwashing, dass der Bericht diesen Malus mit vermeintlichen Pluspunkten gegenüber der Doppelanlage zu kompensieren behauptet, mittels fadenscheiniger Konstrukte wie „Baumneupflanzungspotenziale“, „Pflegezustand und Artenvielfalt der Pflanzflächen“, „Gestaltungspotenziale für neue biologische Vielfalt“, „Abflussminderung Regenwasser“, „Steigerung Naherholungspotenzial“, Potenzial „Sitzgelegenheiten und Wege“ (S. 50, 51). Ebenso unglaubwürdig ist, dass als Interim der Spiegellösung der Schauspielneubau als Operninterim genutzt und damit Kosten von 50 Mio. € eingespart werden könnten (S. 32), womit die eigentlich teuerste Variante als die billigste Lösung erscheinen soll.

Nur wenige Sätze sind der Frage gewidmet, dass für die Spiegellösung die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich ist (S. 48). Doch dies ist keine Petitesse. Erste Reaktionen lassen erkennen, dass mit erheblichem Widerstand aus der Stadtgesellschaft gegen den propagierten Eingriff in die Wallanlage zu rechnen ist. Ein Bebauungsplanverfahren erfordert eine Bürgerbeteiligung und eröffnet Klagemöglichkeiten, von denen anzunehmen ist, dass diese von Vertretern des Natur-, Klima- und Denkmalschutzes wahrgenommen werden.

Surreal sind die Ausführungen zur Grauen Energie, weil zuvor jeglicher Bestandserhalt ausgeschlossen wird, um dann tautologisch für alle Neubaulösungen die gleiche ökologische Wertigkeit festzustellen (S. 23) und diesen ein freundlich grünes Plus (S. 50) zuzugestehen. Doch allein die Variante Doppelanlage erlaubt die Weiternutzung von Bestandsbauteilen, sei es des denkmalgeschützten Foyers oder des erst 2014 für 80 Mio. € fertiggestellten Werkstattanbaus. Die Möglichkeit der Weiternutzung des letzteren wurde gar nicht geprüft, und die Sinnhaftigkeit des Foyererhalts in Abrede gestellt, im Fazit dann beide Möglichkeiten gleichermaßen verworfen bzw. ignoriert.

Beim Foyer sei eine Betonsanierung erforderlich, die zur Folge habe, dass etwa 90Prozent der historischen Bausubstanz verloren gehe (S. 33, 38, 54f.). Dies – so wird suggeriert – komme dem Verlust des Denkmals quasi gleich. D.h. egal für welche Variante man sich entscheide, das Denkmal sei in jedem Falle verloren. Doch Denkmalschutz reduziert sich nicht auf die Frage der Materialität. Selbst bei Denkmalen wie den Welterbestätten Hildesheimer Dom oder dem Bauhausgebäude Dessau ist dies nur in sehr begrenzter Weise der Fall, während Raum, Konzeption und Nutzung ein großes Gewicht haben. Geschützt ist nicht allein die materielle Bausubstanz, deren Erneuerung sanierungsbedingt unvermeidbar sein kann, sondern die Gesamterscheinung, deren Verlust vermeidbar ist. Risiken und Aufwand könnten hierbei begrenzt werden, wenn auf die von der Stabsstelle eingeforderte Unterkellerung des denkmalgeschützten Foyers (S. 54) verzichtet und auch erwogen würde, die anschließende Zuschauerbereich zu erhalten, was auch im Sinne des Denkmalschutzes wäre.

Der Bericht legt es mit einer Vielzahl von Formulierungen darauf an, das Denkmal schlecht und klein zu reden. Das Kunstwerk von Zoltan Kemeny wird flapsig „Blechwolken“ genannt (S. 57), das lediglich „unter Aufsicht des Künstlers gefertigt und aufgehängt“ worden sei (S.40), so als stamme es nicht von Kemeny selbst. Es wird nicht als das, was es ist – eine ortsspezifische Raumskulptur – wertgeschätzt, sondern wie ein serieller dekorativer Innenraumschmuck beschrieben, der „auch überall anders neu aufgehängt werden“ (S. 40) und nach Belieben in anderen Bauten und Räumen zum Einsatz kommen könne.

Die Aversion gegen die Variante einer Doppelanlage am Standort geht so weit, dass die erforderlich planerische Prüfung und Vorbereitung dieser Option trotz des von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung ausgesprochenen Prüfauftrages vernachlässigt worden ist. Dieses eigene Versäumnis wird jetzt als Argument gegen diese Option selbst zu Felde geführt.

In den Untersuchungen von 2018/2019 war aufgrund der beengten Verhältnisse im Stadtzentrum die sinnvolle Idee eines Produktionszentrums entwickelt und ein eigener Bericht hierzu vorgelegt worden. In diesem verkündete die Stabsstelle damals: „Für die Städtischen Bühnen Frankfurt sowie für die Stadt Frankfurt am Main hat das Produktionszentrum zahlreiche Vorteile und es ermöglicht einen synergiereichen, optimierten, zukunftsfähigen, ressourcenschonenden und nachhaltigen Betrieb der Werkstatt- und Lagerfunktionen. (…) Die Ergebnisse der Untersuchung zur Sanierung zeigen klar, dass ein Produktionszentrum in einer überschaubaren Zeit realisierbar ist.“ Falls erforderlich, „können die Probebühnen auch im Produktionszentrum untergebracht werden“, auch wenn eine Zuordnung zu den Hauptspielstätten für die internen Betriebsabläufe zu bevorzugen sei. (Bericht zum Produktionszentrum, Stand 25.2.2020, S. 8,9). Ein solches Produktionszentrum ist auch vielerorts üblich (z.B. Staatstheater Hannover; Staatsoper Hamburg; Royal Opera House Thurrock, London; Glyndebourne Opera House, East Sussex; The Karayanis Rehearsal Production Center, Dallas Opera; Utah Opera Production Building, Salt Lake City). Doch nun soll das, was 2020 festgestellt wurde, nicht mehr stimmen, sondern genau dessen Gegenteil. Mit dem Zweiten Bericht von Herbst 2021 wurde das zuvor aufwändig entwickelte Konzept sang- und klanglos beerdigt (dort S. 42/ 43) und nicht mehr weiterverfolgt. Nun wird die Nichtbearbeitung dieser Frage der Variante „Doppelanlage“ als Malus zugerechnet, weil vor deren Bau überhaupt erst eine Standortsuche erfolgen müsse (S. 33). Dies ist umso bitterer, da dies, wie auch die ebenfalls erforderliche, aber unterbliebene Klärung von Interimsspielstätten, zeitlich zu allererst erfolgen müsste. Es hilft nichts, trotz des dreijährigen Stillstands ist die umgehende Realisierung eines Produktionszentrums geboten und auch die einzige mögliche Maßnahme, um die Arbeitsbedingungen für eine Vielzahl der Mitarbeiter*innen der städtischen Bühnen zeitnah grundlegend zu verbessern und die Fortsetzung des Spielbetriebs zu sichern. Sie bietet auch den Vorteil, an einem zweiten, nicht so zentralen Standort mit Werkstattarbeit und ggf. Probebühnen einen kulturellen Impuls zu setzen und sich so in anderer Weise der Stadtgesellschaft zu öffnen, was auch Potenzial für Kooperationen und Synergien mit anderen kulturellen Aktivtäten bietet.

Unbegreiflich ist, dass auch die Interimsfrage offenkundig nicht gelöst ist. Keines der Szenarien kommt ohne Interim aus, und es zeichnet sich dabei ab, dass ein Operninterim unvermeidbar ist, weil die neuen Standorte allenfalls für einen Schauspielneubau geeignet sind. Doch wo die erforderliche(n) Interimsspielstätte(n) wie realisiert werden können und sollen, dazu schweigt der Bericht.

Das Vorgehen ist bizarr: Mit großer Akribie widmet sich die unterstellte Stabsstelle des Kulturdezernats (und nicht etwa des Amtes für Bau und Immobilien) den baulichen Details von „über 60 neuen Bewertungskriterien“ (S. 10), von denen zahlreiche gar nicht entscheidungsrelevant sind, wie der Bericht auch immer wieder einräumt. Während hier vieles längst überuntersucht und von geringem Erkenntnisgewinn ist, ist anderes Entscheidungsrelevantes unterbelichtet bzw. gar nicht betrachtet. Dies gilt nicht nur für die Fragen Interim und Produktionszentrum, sondern vor allem für Fragen der kulturellen Konzeption. Weder gibt es eine ernsthafte Befassung mit der Zukunft des Stadttheaters noch wurde etwa der Frage nachgegangen, ob Synergien gefunden werden können mit den parallelen Planungen für den Neubau der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMdK) in Verbindung mit einem Zentrum der Künste, gewünschten Produktionsorten der freien Szene oder dem English Theatre. Hier wäre das Kulturamt in seiner Kernkompetenz gefragt, aber schweigt sich aus. Auch dies muss nun unverzüglich nachgeholt werden.

Aus der kritischen Lektüre der drei Berichte der Stabsstelle ergibt sich eine klare Handlungsperspektive: Parallel zum Bau des Produktionszentrums sollte die Stadt zeitnah für die Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz einen ergebnisoffenen Architekturwettbewerb ausloben, der es den Teilnehmer*innen überlässt, gemäß der von ihnen entwickelten Konzeption zu entscheiden, welche Teile des Bestands sie abreißen und durch Neubau ersetzen und welche Teile sie sanieren und um- und weiterbauen wollen.

Maren Harnack, Philipp Oswalt, Alfons Maria Arns, Hanns-Christoph Koch

Initiative Zukunft Bühnen Frankfurt

Veröffentlicht auf:

http://zukunft-buehnen-frankfurt.de/2023/03/08/verzerrte-darstellung-viel-ueberfluessiges-und-einige-blinde-flecken/

Dort findet sich auch der kritisierte Bericht der Stabsstelle als download.