Frankfurt am Main unterstützt Gesetzesinitiative zur Stärkung des Mieterschutzes


Die Stadt Frankfurt begrüßt die Länderinitiative der Länder Hamburg und Bremen zur Stärkung des Mieterschutzes bei Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnungen. Oberbürgermeister Mike Josef ist klar: „Für möbliertes Wohnen und bei Kurzzeit-Vermietungen werden zum Teil absurd hohe Mieten verlangt. Die Mietpreisbremse ist ein wirksames Instrument, um steigende Mieten einzudämmen – sie muss auch bei Kurzzeitvermietungen und möbliertem Wohnraum gelten.“ Bleibt es bei den aktuellen gesetzlichen Regelungen, besteht bei der Vermietung von möblierten Wohnungen die Möglichkeit, die Mietpreisbremse zu umgehen. Denn der Möblierungszuschlag, der auf die Nettokaltmiete hinzugerechnet wird, ist derzeit gesetzlich nicht geregelt.

Durch eine Ergänzung des Gesetzes soll nicht nur die Höhe des Möblierungszuschlags geregelt werden, sondern auch die Verpflichtung aufgenommenen werden, sowohl die Nettokaltmiete als auch den Möblierungszuschlag transparent auszuweisen. Für Mieterinnen und Mieter wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, die Miethöhe zu überprüfen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Miete zurückzuverlangen.

Weiterhin sieht der Entwurf der beiden Stadtstaaten vor, den Mieterschutz bei so genannten Kurzzeitvermietungen zu verbessern. Nach der derzeit geltenden Vorschrift greifen bei der Kurzzeitvermietung – also der Vermietung nur zu einem vorübergehenden Gebrauch gemäß Paragraf 549 Absatz 2 Satz 1 BGB – zahlreiche Mieterschutzregelungen, darunter die Mietpreisbremse, nicht. Das Gesetz erlaubt allerdings eine weite Auslegung des Begriffs des vorübergehenden Gebrauchs.

„Ich begrüße die Initiative von Hamburg und Bremen ausdrücklich. Die Sicherung bezahlbaren Wohnens ist eines der wichtigsten Themen Frankfurts. Die Stadt Frankfurt unterstützt jedes Instrument, das hilft den steigenden Wohnkosten der Mieterinnen und Mieter zu begegnen und Wohnraum zu sichern. Auf kommunaler Ebene tun wir, was wir können – wir haben den Mietenstopp bei der ABG, wir holen mit der Ferienwohnungssatzung Wohnungen zurück auf den normalen Mietmarkt. Aber unsere Möglichkeiten sind begrenzt und wir brauchen die nötigen Reformen auf Bundesebene“, sagt Josef.

Die Länderinitiative stand am Freitag, 16. Juni, auf der Tagesordnung des Bundesrates.

Foto (c) Kulturexpress, Meldung: Presseinfo der Stadt Frankfurt am Main (pia)
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