Am Donnerstag, 29. Februar, unterzeichneten der Magistrat der Stadt Frankfurt und die ABG Frankfurt Holding eine Absichtserklärung zur Zukunft des Studierendenhauses. Die Kernbotschaft: das Haus wird in städtisches Eigentum übergehen und langfristig für kulturelle Zwecke zur Verfügung stehen. Angedacht ist eine Vermietung zu einem reduzierten Mietzins, der eine gemeinwohlorientierte, nicht profit-orientierte Nutzung des Gebäudes ermöglicht und mit der ursprünglichen Idee – dem Stiftungszweck des Studierendenhauses – einhergeht.
Die Stadt Frankfurt möchte das Studierendenhaus erhalten und für kulturelle Zwecke genutzt sehen. Angedacht ist die Nutzung durch den Verein „Offenes Haus der Kulturen“, der schon seit über zehn Jahren an der Weiternutzung des Hauses arbeitet. Die Vorstellung des Vereins, einen Ort der Begegnung, der kulturellen Vielfalt und der kritischen Auseinandersetzung mit der Gesellschaft zu schaffen, ist auch im Interesse der Stadt.
Entstanden ist das Studierendenhaus dank einer Schenkung einer US-amerikanischen Stiftung und dient seitdem als ein zentraler Ort des Zusammenkommens. Es steht geschichtlich für den frühen Frankfurter Wiederaufbau nach dem Nationalsozialismus, als die Studierendenschaft nicht nur sozial, sondern ebenso kulturell versorgt werden sollte. Ziel war unter anderem die Demokratisierung des akademischen Nachwuchses durch einen Ort, an dem kulturelle und gesellige Veranstaltungen stattfinden können. Dieser Stiftungsweck soll sich auch in der zukünftigen Nutzung widerspiegeln – darin sind sich die Magistratsmitglieder einig.
Kultur- und Wissenschaftsdezernentin Ina Hartwig sagt: „Der Letter of Intent ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum Offenen Haus der Kulturen. Bereits heute gestaltet das Team des Vereins ein vielfältiges Programm, das den Geist des Kulturcampus zum Ausdruck bringt und das Studierendenhaus zu seinem Nukleus macht. Gemeinsam mit der ABG und der Initiative wollen wir das Projekt in den nächsten Jahren zur Vollendung bringen.“
Auch Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff hebt die Bedeutung des Letter of Intent (LOI) für den gesamten Kulturcampus hervor: „Diese Einigung ist ein wichtiges Zeichen. Die LOI-Unterzeichnung gibt dem Verein ,Offenes Haus der Kulturen‘ Planungssicherheit. Wir regeln klar das weitere Vorgehen und fixieren die aktuelle und die zukünftige Nutzung des Gebäudes. Weiterhin werden dort kulturelle Veranstaltungen für Studierende und die breite Öffentlichkeit stattfinden – ganz im Einklang mit der ursprünglichen Nutzungsidee. Ich freue mich daher sehr, dass wir damit einen weiteren, ganz wichtigen Schritt zur Umsetzung des Kulturcampus zurücklegen konnten.“
„Der Kulturcampus ist ein Ort, an dem wir bestehende Ansätze der koproduktiven Stadtentwicklung weiterentwickeln und mit zivilgesellschaftlichen Akteuren diskutieren wollen. Die Lösung für das Studierendenhaus ist ein wichtiger Baustein für die Gesamtentwicklung des Areals. Jetzt gilt es, den Übergang zeitnah und in enger Abstimmung mit allen Beteiligten zu gestalten“, führt Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, aus.
Wichtig ist den Vertragspartnerinnen und -partnern eine Einigung mit dem Land Hessen zu finden, die einen frühzeitigen Eigentumsübertragung vom Land Hessen an die ABG Frankfurt Holding und daraufhin an die Stadt Frankfurt ermöglicht. „Wir setzen uns dafür ein, dass wir das Studierendenhaus baldmöglichst an die Stadt Frankfurt veräußern können, damit das Offene Haus der Kulturen eine sichere Zukunft hat“, erklärt Frank Junker, Geschäftsführer der ABG Frankfurt Holding.
Ausstellung zum Frankfurter Auschwitzprozess im 2. Stock in Raum K4 des Studierendenhaus |
Der AStA wird solange die Räumlichkeiten nutzen können, bis ein neues Studierendenhaus am Campus Westend bezugsfertig ist. Die Koexistenz des AStAs und der weiteren Nutzerinnen und Nutzer im Studierendenhaus auf dem Campus Bockenheim wird von den Beteiligten mitgetragen.
Die Vereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt und der ABG Frankfurt Holding beinhaltet auch ein abgestimmtes Vorgehen für die anstehenden Instandhaltungsmaßnahmen. In engen Absprachen mit den Nutzerinnen und Nutzern wird die Stadt die ABG beauftragen, notwendige Maßnahmen im Betrieb umzusetzen.
Foto (c) Kulturexpress, Meldung: Presseinfo der Stadt Frankfurt am Main (pia)