Mit großer Besorgnis hat der Hessische Landesdenkmalrat sich erneut mit den Planungen für die Städtischen Bühnen Frankfurt Main befasst. Durch die Entscheidung für die Variante „Kulturmeile“ sind von dem Projekt vier Denkmale betroffen. In den Gesprächen mit dem Hessischen Landesdenkmalrat haben die Vertreter der Stadt Frankfurt zwar betont, dass man sich noch am Beginn einer längeren Entwicklung befände und noch keine Entscheidung bzgl. der Zukunft der Denkmäler getroffen worden sei. Daher sind auch bislang noch keine Eingriffe in die Denkmale beantragt und bewilligt worden.

Der Landesdenkmalrat sieht allerdings den Fortbestand der Denkmäler des Wolkenfoyers der Theateranlage und des neoklassizistische Geschäftshauses Neue Mainzer Straße 53 akut gefährdet, das klassizistische Wohnhaus Neue Mainzer Straße 55 und die Wallanlagen tangiert. Er bemängelt, dass in der Bewertung der Varianten die Frage des Denkmalschutzes für das Wolkenfoyer keine Rolle gespielt habe und auch in Plandarstellungen und Visualisierungen fehle. In der Beschlussvorlage für die Stadtverordneten zur Standortfrage der Städtischen Bühnen im Dezember 2024 habe das Foyer nicht einmal Erwähnung gefunden.
Wenn auch die Standortentscheidung ohne plausible Gründe den Erhalt der gefährdeten Denkmale erheblich erschwert, sei dieser nach wie vor möglich und geboten. So sei das Wolkenfoyer ein wichtiger Teil des historischen Erbes der Stadt Frankfurt, welches den demokratischen Neubeginn der Nachkriegsgesellschaft baulich überzeugend zum Ausdruck bringe. Der Hessische Landesdenkmalrat hält daher für das weitere Vorgehen einige Schritte und Maßnahmen für erforderlich, um dem Denkmalwert der Baulichkeiten Rechnung zu tragen. Der Wortlaut der Stellungnahme des Landesdenkmalrats ist auf seiner Website veröffentlicht:
Prof. Christiane Sage und Prof. Philipp Oswalt (Vorsitzende des Hessischen Landesdenkmalrats)
Meldung: Landesdenkmalrat Hessen, Wiesbaden

