Europäische Kommission reguliert ab jetzt systemrelevante Referenzzinssätze

Der Rat der Europäischen Zentralbank begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, zur Regulierung systemrelevanter Referenzzinssätze weitere Rechtsvorschriften einzuführen. In seiner Antwort auf die Konsultation der Kommission bezüglich der Regulierung von Indizes hat das Eurosystem die Regulierung systemrelevanter Referenzzinssätze gefordert, mit dem Ziel, die Governance aller mit der Zinsermittlung in Verbindung stehenden maßgeblichen Prozesse zu verbessern und das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Zinssätze zu stärken.

Das Eurosystem nimmt die in jüngster Zeit getroffenen Entscheidungen einiger Banken, ihre Teilnahme am EURIBOR-Panel zu beenden, zur Kenntnis. Referenzzinssätze wie der EURIBOR sind für die Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet von besonderer Bedeutung. Daher gilt es nach Ansicht des Eurosystems unbedingt zu gewährleisten, dass solche Referenzsätze ihren Zweck, die Entwicklung im Euroraum angemessen widerzuspiegeln, stets erfüllen. Damit solche Zinssätze repräsentativ bleiben, ist eine angemessene Beteiligung der Banken in den entsprechenden Panels von wesentlicher Bedeutung. Das Eurosystem begrüßt daher die Absicht der Europäischen Kommission, in ihrem Legislativvorschlag auch die Befugnis vorzusehen, für systemrelevante Referenzzinssätze eine Verpflichtung zur Abgabe von Meldungen einführen zu können, um Störungen in den Zinsproduktionsprozessen zu vermeiden.

In Anbetracht dieser Initiativen legt das Eurosystem den Banken dringend nahe, im EURIBOR-Panel zu bleiben bzw. sich diesem anzuschließen, um potenzielle Störungen der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte während der Überarbeitung des Regulierungsrahmens zu vermeiden.

www.ecb.eu

Siehe auch:  de.wikipedia.org/wiki/Referenzzinssatz

Meldung: EZB, Frankfurt /M, vom 08. 02. 2013