Bei der Verleihung des Deutschen Hörfilmpreises hat das ZDF zum dritten Mal in Folge eine Auszeichnung erhalten: Der ZDF-Zweiteiler “Landgericht – Geschichte einer Familie” wurde als Bester Hörfilm in der Kategorie TV prämiert. Die Preisverleihung fand statt am Dienstag, 20. März 2018, im Kino International in Berlin. Verantwortliche Redakteurinnen im ZDF sind Caroline von Senden und Solveig Cornelisen.
Die Verfilmung des preisgekrönten Romans “Landgericht” von Ursula Krechel (Drehbuch: Heide Schwochow) erzählt die Geschichte einer jüdisch-christlichen Familie, die Verfolgung und Exil in der Nazizeit überlebt und nach Kriegsende versucht, ihr Leben in Westdeutschland wieder aufzubauen.
Regisseur Matthias Glasner “entwickelt sein Drama in ausdrucksstarken Bildern, über weite Strecken aus dem Schweigen seiner Protagonisten”, heißt es in der Laudatio. “Dem hörenden Zuschauer vermag die Audiodeskription sowohl die bedrückende Atmosphäre als auch die visuelle Eindringlichkeit zu vermitteln und wird dabei auch den vielen Settings und Zeitsprüngen innerhalb der Geschichte gerecht.” Eine weitere Herausforderung sei es die Einbindung der zahlreichen fremdsprachigen Figuren gewesen. “Deren Untertitel wurden unter einer souveränen Tonregie durch eine weibliche und eine männliche Stimme eingesprochen. Die Audiodeskription liefert ein bewegendes Hörerlebnis, das deutsche Flucht- und Exilerfahrungen eindringlich präsent macht.”
Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Dafür werden Filme mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekors schildert. Die Bildbeschreibungen werden in den Dialog- und Geräuschpausen eingesprochen, so dass der Film seine Geschichte selbst erzählt.
Der Deutsche Hörfilmpreis wird seit 2002 vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) verliehen und von der Aktion Mensch unterstützt.
“Landgericht – Geschichte einer Familie” in der ZDFmediathek: https://zdf.de/filme/landgericht