Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen


Das GEG schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. „Mit der Verabschiedung des GEG erhalten Fachleute am Bau Planungssicherheit“, so BDH-Präsident Uwe Glock. Die Bundesregierung setzt damit den Koalitionsvertrag, das Klimaschutzprogramm 2030 und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 um.

Allerdings trage das GEG nur bedingt zum Klimaschutz bei, denn die CO2-Minderungspotenziale lägen im Bestand, die vom GEG kaum erfasst werden. „Für die notwendige CO2-Minderung im Gebäudebestand bedarf es deswegen einer attraktiven, unbürokratischen und nachhaltigen Förderung von Investitionen in moderne Anlagentechnik“, meint der BDH-Verbandspräsident.
Zentrales Anliegen der Novelle ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung. Die heute noch separaten Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien werden zusammengeführt und vereinheitlicht. Anwendung und Vollzug werden wesentlich erleichtert. Eine erhebliche Bürokratieentlastung für Bauherren und Planer ist mit der Einführung eines alternativen gleichwertigen Nachweisverfahrens für neue Wohngebäude verbunden. Mit diesem „Modellgebäudeverfahren“ können die Anforderungen nachgewiesen werden, ohne dass Berechnungen für den Nachweis erforderlich sind.

Die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung bleibt unverändert und wird nicht verschärft.

„Das von Teilen der Politik geforderte rigorose Verbot von Ölheizungen nach 2026 ist über das neue GEG vom Tisch. Ölbrennwertgeräte können auch nach 2026 unter bestimmten Bedingungen weiter eingebaut werden, etwa in Kombination mit erneuerbaren Energien“, kommentiert Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des BDH. „Damit bleibt die Koalition weitgehend bei dem marktwirtschaftlichen Gebot der Technologieoffenheit und verzichtet auf den Ausschluss einer einzelnen Effizienztechnologie“, so Lücke weiter.

Hinsichtlich der Konkretisierung der im Eckpunktepapier des Klimaschutzprogramms 2030 beschriebenen Förderinstrumente, fordert der BDH die Politik auf, eine Hängepartie zwischen Ankündigung und Inkrafttreten durch eine zügige Umsetzung zu vermeiden. Dies betrifft die steuerlichen Anreize für energetische Gebäudesanierungen sowie die Austauschprämie für Heizsysteme. Neben Risiken für Arbeitsplätze in Handwerk und Industrie würde auch dem Klimaschutz durch eine Verzögerung der Umsetzung ein Bärendienst erwiesen.

Download: Gesetzentwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 23. Oktober

Foto (c) Kulturexpress, Meldungen: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

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