Grundsteuer-Einnahmen in Frankfurt am Main bleiben konstant


Wenn von 2025 an die Grundsteuer auch in Frankfurt am Main nach einem neuen Modell berechnet wird, soll die Stadt insgesamt nicht mehr einnehmen als bisher. „Wir werden die Grundsteuerreform aufkommensneutral umsetzen“, versichert Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff. 2021 hat die Stadt aus der Grundsteuer insgesamt rund 220 Millionen Euro eingenommen. „In dieser Größenordnung sollen sich die Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien auch künftig an der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben der Stadt beteiligen“, sagt Bergerhoff. Dennoch werde es Gewinner und Verlierer geben. „Für manche Grundstücke wird sich eine höhere Steuer ergeben, für andere hingegen werden die Beträge gesenkt. Das lässt sich nicht vermeiden, wenn gesetzlich die Berechnungsgrundlage geändert wird.“

Die Reform ist wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 nötig. Demnach dürfen die bisher zur Berechnung herangezogenen Einheitswerte, die seit Jahrzehnten unverändert sind, nicht mehr verwendet werden. Der Hessische Landtag hat deshalb im Dezember 2021 ein Modell beschlossen, bei dem Grundstücksgröße und ein vom Bodenrichtwert abhängiger Faktor die Berechnungsgrundlage bilden. Der Bodenrichtwert orientiert sich an der Lage und wird vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte regelmäßig auf der Basis des Marktgeschehens in der jeweiligen Zone ermittelt. „Hessen hat sich für ein Modell entschieden, bei dem Größe und Wert eines Grundstücks berücksichtigt werden“, sagt der Stadtkämmerer. „Vereinfacht gesagt heißt das: Je größer und wertvoller ein Grundstück ist, desto höher ist die Steuer – ein gerechtes Verfahren. Gleichzeitig ist das Modell aber auch relativ einfach und nachvollziehbar umzusetzen.“

Die Grundsteuer wird ab 2025 nach dem neuen Modell berechnet. Im Laufe des Jahres 2022 wird die Finanzverwaltung des Landes die für die Berechnung nötigen Daten erheben. Alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer müssen dazu in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Benötigt werden zum Beispiel Angaben zu Lage und Größe des Grundstücks sowie zur Wohn- und Nutzungsfläche. Das Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main unterstützt die hessische Finanzverwaltung, indem es den Grundsteuerjahresbescheiden, die derzeit verschickt werden, ein Informationsblatt der hessischen Steuerverwaltung zur Grundsteuerreform beilegt.

Darüber hinaus werden große Grundsteuerzahlende wie Wohnungsbaugesellschaften angeschrieben und über die Reform informiert. „Ich bitte alle Steuerpflichtigen, ihre Erklärungen fristgerecht beim Finanzamt einzureichen“, sagt Bergerhoff. „Nur so kann die Finanzverwaltung des Landes die neuen Grundsteuermessbeträge ermitteln, auf deren Basis wir einen aufkommensneutralen Grundsteuer-Hebesatz berechnen können.“ Der neue Hebesatz wird von der Stadtverordnetenversammlung durch die Änderung der Hebesatzsatzung beschlossen.

Meldung: Presseinfo der Stadt Frankfurt am Main (pia)