Klagen gegen Protestcamp zum Vorgehen Israels im Gazastreifen auf dem Campus Westend


„Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit sind aus gutem Grund hohe Rechtsgüter. Selbstverständlich muss es möglich sein, sich zum Vorgehen Israels im Gazastreifen zu äußern, wie es auf dem Campus der Universität regelmäßig geschieht. Dabei sind jedoch die berechtigten Interessen der Universität und ihrer Studierenden, Lehrenden, Mitarbeitenden und Gäste, die Freiheit von Forschung und Lehre und die Rechte der Universität darauf aus, dass ihre Gebäude und ihr Grund und Boden unversehrt bleiben und sie diese auch nutzen kann, zu berücksichtigen“, erläutert Prof. Dr. Enrico Schleiff, Präsident der Goethe-Universität. „Das Ordnungsamt versucht mit seinen Auflagen immerhin, die schlimmsten Auswirkungen des Camps in Grenzen zu halten.“

Dennoch stellt sich einigen Leuten die Frage, warum es für die Ausübung der Versammlungsfreiheit notwendig sein soll, eine ganze Woche lang Zelte auf den Campus zu stellen und dort zu übernachten? Deshalb soll ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz Abhilfe schaffen, indem eine kürzere Versammlungsdauer unter Einhaltung des in der universitären Hausordnung vorgesehenen Übernachtungsverbots ausschließlich für Zwecke der Versammlung vorrangig sein sollen.

Die Goethe-Uni blickt jetzt schon mit Sorge auf die kommende Woche. Es gibt Beispiele, dass friedlicher Protest zum Nahostkonflikt ohne Gewalt und ohne antisemitische Ausfälle möglich ist. In Frankfurt ist dies bei früheren Protesten auf dem Campus leider nur selten gelungen. Die Uni hofft, dass die Veranstalter des Camps alle Zweifel zerstreuen werden. Wenn sie es nicht tun, zählt Durchsetzungsfähigkeit der Behörden.

Foto (c) Kulturexpress, Meldung: Goethe-Uni Frankfurt