Greiner betonte, die AKH habe sehr positiv erlebt, dass „das Wirtschaftsministerium bei diesem Gesetzgebungsverfahren von Vorneherein denjenigen zugehört hat, die tagtäglich dieses Recht anwenden – also Bauherren, ausführenden Firmen, Kammern und Verbänden und nicht zuletzt den Architektinnen und Architekten.“
Die AKH plädiert für eine rasche Zustimmung zum Gesetzentwurf des Baupaket I, damit notwendige Impulse zur Schaffung von Wohnungen schnell Wirkung entfalten können. Wichtig ist auch, die Arbeit der Kommission fortzusetzen, um ein zweites Baupaket vorzubereiten. Darin sollten beispielsweise europarechtliche Erfordernisse durch die EPBD (EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) aufgegriffen werden.
Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen sind es gewohnt, lösungsorientiert in die Zukunft zu schauen. Es ist daher ihr ureigenstes Interesse, weniger ressourcenintensiv als bisher üblich zu bauen. Hierfür braucht es Freiheiten für Planerinnen und Planer, die durch die HBO Novelle möglich werden.
Noch bauen wir zu aufwändig, auch weil die Normung z. B. den Schallschutz in die Höhe getrieben hat. Es muss klar sein: Wie wir im Baurecht Gefahren definieren, entscheidet darüber, wie viele Ressourcen wir einsetzen müssen, um sie zu verhindern. Das Ressourceneinsatzniveau legt in der Praxis nicht der Gesetzgeber selbst fest. Er greift i. d. R. auf, was Normungsinstitute wie das DIN für richtig halten. Die komplexe Normung setzt aktuell sowohl hinsichtlich stofflicher als auch monetärer Ressourcen hohe Standards. Die AKH begrüßt deshalb, dass die Neuregelung im § 73 mit Erleichterungen für Abweichungen gleichermaßen beim Weiterbauen im Bestand und beim innovativen Neubau hilft. Kammerpräsident Greiner: „Gut, wenn verstärkt Sachverstand der Planenden und Genehmigenden statt allein die abstrakte Kompetenz einer Normungsinstitution zählt. Das ist in vielen Fällen das klügere Mittel der Gefahrenabwehr.“
Viele Effizienzgewinne der letzten Jahrzehnte im Planen und Bauen wurden durch mehr Wohnkomfort und mehr Fläche pro Kopf (derzeit rd. 47m²/Person) überkompensiert. Studien belegen, dass Millionen Wohnungen ohne Neuversiegelung kostbaren weil nicht vermehrbaren Bodens geschaffen werden können und zwar durch kreativen Umbau, Erweiterung oder Umnutzung des Bestands. Auch dafür gibt es in Hessen künftig bessere rechtliche Rahmenbedingungen.
Highlight-Maßnahmen aus dem Gesetzesentwurf zur Novelle der Hessischen Bauordnung finden Sie auf der Website des Hessischen Wirtschaftsministeriums.
Meldung: Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH), Wiesbaden


