Gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäß – informelle Absprachen sind unzulässig
Die gesetzlichen Regelungen zur Verständigung im Strafprozess sind trotz eines erheblichen Vollzugsdefizits derzeit noch nicht verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss jedoch die Schutzmechanismen, die…
