Umfassendes Standardwerk zum Thema brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile Landesbauordnungen im Vergleich


Bauordnungsrecht ist von je her Landesrecht und somit Ländersache. Das heißt, es existieren sechzehn verschiedene Landesbauordnungen in Deutschland, um wie im Fall dieser Publikation von Anna Maria von Hippel aus dem Jahr 2022 im Springer Vieweg Verlag brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile im gesamten Bundesgebiet zu regeln. Das klingt überstrapaziert. Es wäre viel einfacher, wenn nur ein gültiges Bauordnungsrecht auf das gesamte Bundesgebiet angewendet werden kann.

Dann müssten bei Grenzüberschreitung der Landesgrenzen nicht andere Baureglungen getroffen werden. Wobei regionale Unterschiede und traditionelle Bauweisen schon erheblich sind in Deutschland. Diese Unterschiede beim Bauen sind genaugenommen ein kultureller Schatz, der dauerhaft aufbewahrt werden sollte. Meist sind es gerade die Handwerker, wie Zimmerleute, Maurer und Schreiner, die die Unterschiede des Bauens noch kennen. Vieles gehört dann in den Denkmalschutz, der mit seinen Anforderungen ganz andere Möglichkeiten überschaut, als dies eine Musterbauordnung hergibt. Vordergründig geht es doch um die Praxis und die Anwendbarkeit auf eine bauliche Situation. Dieses Buch gibt stichhaltig eine Übersicht über die geltenden bauaufsichtlichen Anforderungen an Bauteile und verweist damit auf die gesetzlichen Reglungen. Dabei werden bauaufsichtliche Anforderungen in Tabellen zusammengestellt und nach DIN 4102 und DIN EN 13501 angegeben. Das Inhaltsverzeichnis zu diesem über 800 Seiten umfassenden Buch liest sich dann wie ein ganzer Katalog, der nahezu vollständig sämtliche Bereiche der baulichen Ausstattung und die eines Gebäudes näher und nach Landesbauordnungen betrachtet. Darunter sind einige Kuriositäten, die das spezifische in den Bundesländern erkennen lassen. Zielgruppe des umfassenden Standardwerks sind Architekt*innen, Ingenieur*innen, Brandschutzfachplaner*innen, Brandschutzsachverständige, Behörden, Dozent*innen und Studierende der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen.

Die Autorin, Dipl.-Ing. Anna Maria von Hippel, M.Sc. ist bei der Bauaufsicht im Sachgebiet Sonderbau tätig und hat in ihrer Rolle als Brandschutzsachverständige mit der Zusatzqualifikation Fachplanerin Brandschutz umfangreiche Erfahrung in der Brandschutzplanung und -prüfung.

Inhalt

Brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile: Landesbauordnungen im Vergleich

HINTERGRÜNDE UND GRUNDLAGEN 1

1.1 Einleitung 1

1.2 Gebäudeklasse 4

1.3 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten und den Feuerwiderstand von Baustoffen und Bauteilen 5

1.4 Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie dicht- und selbstschliessende Abschlüsse von Öffnungen 19

BAUTEILBEZOGENE ANFORDERUNGEN 23

2.1 Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen 35

2.2 Außenwände 91

2.3 Trennwände 112

2.4 Brandwände134

2.5 Decken 189

2.6 Dächer 230

2.7 Treppen 280

2.8 Notwendige Treppenräume, Räume zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgang ins Freie, Sicherheitstreppenräume 290

2.9 Notwendige Flure und offene Gänge als notwendige Flure vor Außenwänden, offene Gänge/Vorräume zu außen/innen liegenden Sicherheitstreppenräumen 330

2.10 Aufzüge 368

 

LANDESBAUORDNUNGEN IM VERGLEICH 381

3.1 Musterbauordnung (MBO) 390

3.2 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) 411

3.3 Bayerische Bauordnung (BayBO) 438

3.4 Bauordnung für Berlin (BauO Bln) 457

3.5 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) 480

3.6 Bremische Landesbauordnung (BremLBO) 499

3.7 Hamburgische Landesbauordnung (HBauO) 518

3.8 Hessische Bauordnung (HBO) 538

3.9 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) 559

3.10 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) 578

3.11 Bauordnung für das Land Nordrhein-westfalen (BauO NRW) 609

3.12 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) 631

3.13 Landesbauordnung des Saarlandes (LBO) 655

3.14 Sächsische Bauordnung (SächsBO) 675

3.15 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) 695

3.16 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) 716

3.17 Thüringer Bauordnung (ThürBO) 739

3.18 Synopse der gesetzlichen Fundstellen in den 16 Landesbauordnungen

und der Musterbauordnung (MBO) zu den bauaufsichtlichen Anforderungen