Den Kommunen sollen Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden, damit in Solardächer, energieeffiziente Gebäude und bezahlbares Wohnen, in bezahlbare Mobilität, Kultur, Sport und in attraktive Innenstädte investiert wird. So kann ein Kahlschlag als Folge des Lockdowns verhindert werden – und zugleich die Weichen für die Zukunft gestellt werden.
Gefordert ist ein eigenständiges Teilhabegesetz für Senior*innen, das den Rechtsanspruch auf volle soziale Teilhabe festschreibt, zum Beispiel den Anspruch auf barrierefreies Wohnen und wohnortnahe Gesundheitsversorgung im Alter, wofür die Kommunen in die Pflicht genommen werden. Die bisherigen Leistungen und Angebote sollen aus Paragraf 71 SGB XII aufgenommen werden und unter den Aspekten der Selbstbestimmung und Selbstermächtigung weiterentwickelt werden.
DIE LINKE kämpft in breiten Bündnissen für eine Neuausrichtung der Mieten- und Stadtentwicklungspolitik an der Seite der Mieter*innen sowie der vielen Initiativen, die sich gegen Verdrängung und für ein Recht auf Wohnen einsetzen. Gefordert sind lebenswerte Städte und Dörfer für alle. Das Ziel ist klar: Mietenexplosion und Verdrängung stoppen, die Mieten wieder senken und langfristig eine gemeinnützige Wohnungswirtschaft aufbauen.
Die Linke will einen Mietendeckel im gesamten Bundesgebiet möglich machen. Ziel: die Explosion der Mieten nicht nur bremsen, sondern beenden und rückgängig machen. Besonders hohe Mieten müssen abgesenkt werden. Die Mietpreisbremse der Regierung funktioniert nicht. Kampagne “Mietenstopp” und bundesweit überall dort, wo es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt, einen Mietenstopp für bestehende Mietverträge gefordert. Dort müssen die Mieten eingefroren werden. Kommunen sollen ermächtigt werden, einen angespannten Wohnungsmarkt festzustellen. Auch für Kleingewerbe sollen die Voraussetzungen vereinfacht werden: Der Bund muss dafür sorgen, dass Länder und Kommunen rechtssicher Mietendeckel für Kleingewerbe, Handwerk, kulturelle Einrichtungen sowie für soziale und gemeinnützige Träger einführen können.
Derzeit fehlen mehr als fünf Millionen Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen, von denen viele in Einpersonenhaushalten leben. In den vergangenen 15 Jahren hat sich die Zahl von Sozialwohnungen fast halbiert. Denn geförderte Sozialwohnungen dürfen teilweise schon nach 15 Jahren wieder teuer vermietet werden.
Mit 15 Milliarden Euro im Jahr soll dagegengehalten werden – um den sozialen Wohnungsbau zu retten, den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau ankurbeln, den vorhandenen Wohnungsbestand energetisch und demografiefest umbauen, über Förderung und Belegungsrechte die soziale Wohnraumversorgung stärker nutzbar machen und einen nicht profitorientierten Wohnungssektor aufbauen. Die öffentliche Hand wird mit einer Reform des Baugesetzbuches dazu befähigt, den Bau von Sozialwohnungen gegenüber Investoren auch tatsächlich durchzusetzen. Ehemalige Kasernen umwandeln in Sozialwohnungen: Da sich diese Gebäude in öffentlicher Hand befinden, sollen sie nicht der Privatwirtschaft überlassen bleiben, sondern zu günstigem Wohn- und Gewerberaum umgestalten.
Mit der Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit verbindet sich die Förderung und steuerliche Vergünstigungen dauerhaft an Mietobergrenzen, eine Pflicht zur Reinvestition von Gewinnen sowie demokratische Mitbestimmungsrechte für Mieter*innen. So können bis zu 250.000 Sozialwohnungen und weitere kommunale und genossenschaftliche Wohnungen pro Jahr entstehen. Für sie gilt: Einmal gefördert, immer gebunden. Genossenschaften sollen so stärker gefördert und demokratisiert werden.
Neue Wohnformen wie Mietshäusersyndikate und Mieter*innengemeinschaften fördern. Der Bund soll neue Mietshäusersyndikate mit Zuschüssen und zinslosen Darlehen fördern. Fördermittel sollen gezielt zum Bau von Wohnungen eingesetzt werden, die für Menschen mit geringem Einkommen erschwinglich sind. Für alleinstehende Frauen, die in (Alters-)Armut leben, für alleinerziehende Frauen und für Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, muss preiswerter und sicherer Wohnraum geschaffen werden.
Überall einen prozentualen Mindestanteil von Sozialwohnungen, um eine Mischung der Viertel sicherzustellen und den Trend zur Bildung von Parallelgesellschaften der Reichen in Innenstädten und Villenvierteln zu stoppen. 50 Prozent des Wohnungsbestands in öffentlicher und gemeinnütziger Hand. Das Modell Wien zeigt: Günstiger Wohnraum in gutem Zustand und mit hoher Wohnqualität für die Mehrheit der Menschen ist möglich. Perspektivisch soll der Wohnungsbestand komplett dem Markt entzogen werden.
Der Kündigungsschutz für Gewerbemietverträge muss grundlegend geändert werden. Es braucht öffentliche Gewerberaumanbieter zur Sicherung gemeinnütziger Mieter*innen. Die generelle Befristung von Gewerbemietverträgen abschaffen. Die Kündigung durch die Vermieterseite soll rechtlich eingeschränkt werden.
Bezahlbaren Wohnraum vorrangig im Bestand schaffen. Bauordnungen müssen hierfür neu ausgerichtet werden, sodass Bauen im vorhandenen Bestand erleichtert wird. Bei Entscheidungen über die Zulässigkeit von Abriss- und Neubaumaßnahmen müssen soziale Ziele und Ziele der energetischen Nachhaltigkeit mehr Gewicht bekommen.
Ein weitgehendes Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen. Der Wunsch nach Wohneigentum darf nicht auf Kosten derjenigen gehen, die schon in den Wohnungen wohnen. Mietwohnungen in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen nicht als Ferienwohnung angeboten werden. Für nichtkommerziellen Wohnungstausch von privat zu privat eine Fairbnb-Alternative zu Anbietern wie Airbnb schaffen, die Wohnraum zweckentfremden, nur auf Profite zielen und an den Börsen notiert sind.
Die Mieten von Mikroapartments und möblierten Wohnungen, mit denen die Mietpreisbremse umgangen und noch mehr Profit aus den Immobilien gepresst wird, sollen gedeckelt werden.
Das Recht auf Kündigung wegen Eigenbedarf darf nur noch für die engste Familie gelten. Vorgetäuschter Eigenbedarf wird bestraft. Menschen, die seit langer Zeit in ihrer Wohnung leben oder über 70 Jahre alt sind oder an einer schweren Erkrankung leiden sowie Alleinerziehenden soll gar nicht mehr wegen Eigenbedarf gekündigt werden dürfen.
Den Kündigungsschutz verbessern: Wenn Rückstände bei der Miete beglichen sind, darf nicht gekündigt werden. Der Milieuschutz muss ausgeweitet werden. Gegen Mietwucher, Entmietung und andere Formen des Missbrauchs sind wirksame Kontrollen, eine öffentliche Beschwerdestelle und deutlich mehr Personal nötig, um die Rechte der Mieter*innen effektiv durchzusetzen. Vermieter*innen, die gegen den Mietendeckel verstoßen, müssen bestraft werden. Die strafrechtliche Verfolgung von Mietwucher erleichtern.
Mieter*innen sollen auch als Gemeinschaft und im Gewerberecht ein Vorkaufsrecht auf ihre Häuser erhalten. In allen öffentlichen Unternehmen braucht es demokratische Mieterräte. Bundesweit deshalb ein neues Mieter*innen-Mitbestimmungsrecht gefordert. Es braucht kollektive Mieter*innenrechte und ein Recht auf Mietstreik.
Der Klimaschutz bei Gebäuden ist entscheidend: Hier wird ein großer Teil der Treibhausgase verursacht. Doch bisher wird energetische Sanierung allzu oft für eine Mietsteigerung benutzt und führt dann auch zu Verdrängung. Das schadet der Akzeptanz des Klimaschutzes. Klimaschutz ohne Mieterhöhung! Die Modernisierungsumlage soll abgeschafft werden, sie dient der Mietsteigerung – nicht dem Klimaschutz. Aufschläge auf die Miete sollen nur noch in Höhe der erreichten Einsparung bei Heizung und Warmwasser zulässig sein. Auch arme Menschen haben ein Recht auf energetisch sanierten Wohnraum. Kurzfristig soll eine Klimakomponente bei den Kosten der Unterkunft und Heizung eingeführt werden und das Wohngeld angemessen erhöht werden.
Gefordert ist ein bundesweiter Klimacheck aller Gebäude bis 2025. Mit verbindlichen gebäudescharfen Stufenplänen, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt flexibel zu erreichende Energieeffizienzniveaus zum Inhalt haben, soll bis 2035 ein klimaneutraler Gebäudebestand garantiert werden. Die CO2-Steuer darf nicht auf die Miete umgelegt werden.
Die Sanierungsquote muss mindestens verdreifacht werden und zwar sozialverträglich, also nahezu warmmietenneutral und mietrechtlich abgesichert. Vermieter*innen, die Kosten einer energetischen Sanierung nicht tragen können, können sich unter den Schirm der Wohnungsgemeinnützigkeit begeben. Dadurch erhalten sie Zugang zur vollen öffentlichen Förderung der Sanierungskosten und verpflichten sich im Gegenzug zur gemeinnützigen Bewirtschaftung ihrer Wohnungen.
Die Förderkulisse auf ein Sofortprogramm klimagerechte und sozialverträgliche Erneuerung von Siedlungsbauten der Nachkriegszeit (erbaut zwischen 1949 und 1978) ausrichten. Dafür sollen – zusätzlich zur Aufstockung der laufenden Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf dauerhaft mindestens 10 Milliarden Euro jährlich – noch einmal 5 Milliarden Euro pro Jahr bereitgestellt werden.
Sanierungsberater*innen sollen innerhalb eines Sozialplanverfahrens gemäß Paragraf 180 BauGB an Klimastützpunkten beratend (für die Mieter*innen schützend) tätig sein und sozialverträgliche Quartierssanierungskonzepte koordinieren.
Weiterbildungs- und Zertifizierungsprogramme für Handwerker und Baubetriebe auflegen, um zu qualitativ guten und preiswerten energetischen Sanierungen zu kommen. Die Neubaustandards sollen gesetzlich auf den Effizienzstandard KfW 40 angehoben werden. Fördermittel, die gegenwärtig noch in die Neubaueffizienzförderung fließen, müssen vollständig umgeleitet werden in die sozialverträgliche energetische Sanierung. Neben der Steigerung der Gebäudeeffizienz ist der Restenergiebedarf schrittweise – aber mit deutlich höherem Tempo – durch regenerative Energie zu decken. Die zentrale Rolle spielt dabei die Wärmepumpe. Der Einbau fossiler Heizungen muss dabei schnellstmöglich gestoppt werden. Auch in dicht besiedelten Räumen soll die Nutzung der Erdwärme möglich gemacht werden: durch vom Staat und den Kommunen betriebene Erdwärmeanlagen, die jeweils mehrere Wohnblocks versorgen.
Hindernisse für ökologische Baumaterialien im Baurecht werden beseitigt. Zugleich braucht es eine Ökobilanz für Neubauprojekte, um stärker im Bestand zu bauen und Ressourcen zu sparen. Schluss mit dem Abriss von preisgünstigen Wohnungen mit erhaltenswerter Bausubstanz zugunsten von teuren Neubauten! Ökologische Baumaterialien (z.B. Holzbauweise) wo es sinnvoll und möglich ist, sollen im Baurecht verbindlich sein. Bei der Vergabe von Fördermitteln zur energetischen Sanierung ist nicht nur die Reduzierung des Energieverlusts pro Quadratmeter, sondern auch die Reduzierung des Energieverbrauchs bei der Produktion und Verarbeitung von Baustoffen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg zu berücksichtigen.
Eine der zentralen Ursachen für steigende Mieten ist die Explosion der Bodenpreise. Seit 1964 sind die Bodenpreise durchschnittlich um mehr als 1.800 Prozent gestiegen. Allein in den vergangenen Jahren haben sich die Preise in den großen Städten fast verdreifacht. Dagegen braucht es dringend Maßnahmen, um das sich immer schneller drehende Spekulationskarussell mit Grund und Boden anzuhalten und endlich wieder bezahlbaren Wohnungsbau zu ermöglichen.
Die Privatisierung öffentlicher Grundstücke sollen mit einem Bodensicherungsgesetz ausgeschlossen werden. Öffentlichen Boden soll nur noch in Erbbaurecht vergeben werden. Um den Anteil öffentlichen Eigentums am Boden zu erhöhen, ist ein Ankaufprogramm in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich gefordert, aus dem Bund, Länder und Kommunen Mittel für den Erwerb von Boden erhalten. Die Liegenschaftspolitik muss von der Finanzpolitik entkoppelt werden, damit die öffentliche Hand auch Bodenbevorratung betreiben kann. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das Bundeseisenbahnvermögen (BEV), die bisher der finanziellen Verwertung öffentlicher Liegenschaften verpflichtet sind, sollen auf soziale, ökologische und gemeinnützige Zwecke festgelegt werden.
Das Vorkaufsrecht der Kommunen stärken: Es soll überall ohne Ausnahme und innerhalb von bis zu sechs Monaten ausgeübt werden können. Ein preislimitiertes Vorkaufsrecht, das sich nicht am spekulativen “Marktpreis” orientiert, sondern an bezahlbaren Mieten (sozialer Ertragswert) für die Bewohner*innen. Spätestens seit der Finanzkrise sind die Städte und Gemeinden massiv ins Visier von Spekulanten geraten.
Den Spekulationskreislauf, an dem sich wenige auf Kosten der Vielen bereichern, soll mit einem Anti-Spekulations-Gesetz durchbrochen werden: Wohnraum darf kein Spekulationsobjekt an der Börse mehr sein, Immobilien- und Hedgefonds soll die Zulassung entzogen werden. Spekulationen mit Bauland stoppen. Deshalb sollen leistungslose Gewinne durch den Wertzuwachs an Grundstücken über eine Bodenwertzuwachssteuer abgeschöpft werden.
Steuertricks beim massenhaften Kauf und Verkauf von Wohnungen, wie sogenannte Share Deals, sollen unterbunden werden. Gewinne durch Spekulation, Unternehmensbeteiligungen und Immobilienverkäufe werden stärker besteuert. Bilanztricks werden in Zukunft unter anderem durch Angleichung der Bilanzierungen verhindert. Private Immobilienverkäufe dürfen auch nach zehn Jahren bis auf einen individuellen Freibetrag nicht mehr steuerfrei sein.
Zudem wird ein öffentlich einsehbares Immobilienregister gefordert. Zweckentfremdung von Wohn- und Gewerberaum muss verboten werden, leerstehenden Wohn- und Gewerberaum wird beschlagnahmt und der Zwischennutzung zugeführt. Die zivilgesellschaftliche Wiederaneignung von zweckentfremdeten Räumen “Besetzungen” wird legalisiert. Grundsätzlich soll die Besetzung von seit mindestens einem Jahr leerstehendem Wohnraum zu einem dauerhaften Wohnrecht führen, es sei denn, die Eigentümer*innen verpflichten sich, den Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten zur Verfügung zu stellen.
Die Immobilienkonzerne gehören zu den Krisengewinnern. Sie müssen daher überdurchschnittlich an den Kosten beteiligt werden. Deshalb ist eine einmalige Sonderabgabe auf Immobilienerträge gefordert, die vor allem große Konzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen treffen sollGroßen Wohnungskonzernen wie Vonovia und Deutsche Wohnen, die systematisch Mietwucher betreiben, soll das Handwerk gelegt werden als Teil der Kampagne “Deutsche Wohnen & Co enteignen”.
Niemand soll ohne Obdach sein. Als kurzfristige Nothilfe bis zur Durchsetzung bezahlbarer Mieten soll das Wohngeld erhöht werden. Die Coronakrise ist nicht vorbei: Das Moratorium für Kündigungen und Räumungen muss verlängert werden. Mietrückstände müssen erlassen werden. Räumung in die Wohnungslosigkeit soll grundsätzlich verboten werden, das Recht auf Wohnen ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die unwürdige Unterbringung von Geflüchteten, Wohnungslosen oder Saison- und Wanderarbeiter*innen in Massenunterkünften werden beendet. Ansatz Housing First in der Bekämpfung von Obdachlosigkeit verankern.
Während vielerorts die Mieten explodieren, stehen in einigen ländlichen Regionen Wohnungen und Häuser leer. Es wird zu wenig investiert, der Mietwohnraum in strukturschwachen Regionen ist immer weniger bedarfsgerecht. Nicht erst seit Corona gibt es auf dem Land wie in den Städten Ladensterben und kulturelle Verödung. Für den sozialökologischen Umbau und die Belebung von Innenstädten und Dorfkernen ist eine neue Ausrichtung von Regionalpolitik und Städtebauförderung des Bundes notwendig. Ausbau einer frauengerechten und familienentlastenden Infrastruktur in zentraler und ortsnaher Lage mit guter Erreichbarkeit. Zukunftsfeste Städte heißt auch schönere Städte ohne Werbung. Für ein Verbot gewerblicher Außenwerbung in Innenstädten.
Landkreise, Städte und Gemeinden müssen beim Aufbau digitaler Infrastrukturen unterstützt werden. Smart City darf kein Geschäftsmodell großer Konzerne bleiben. Neue Technologien gehören in Bürger*innenhand, um ihre Teilhabe bei der Entwicklung des Wohnumfelds zu verbessern.
Der Verdrängung von Kleingärten mit einem Kleingartensicherungsprogramm entgegenstellen. Flächensparend und ökologisch bauen. Stadtgrün wie Parks, Kleingärten und Gemeinschaftsgärten (Urban Gardening) durch Investitionen fördern. Ungerechtfertigte Altschulden aus dem DDR-Wohnungsbau endlich streichen. Es braucht ein Investitionsprogramm für den Stadtumbau, um die einseitige Fokussierung auf Automobilität zu überwinden und die Lebensqualität zum Beispiel durch Spielstraßen zu steigern.
Foto (c) Kulturexpress, Angaben aus dem aktuellen Parteiprogramm DIE LINKE
Siehe auch: Teil 1: SPD will “Bezahlbares Wohnen”
Siehe auch: Teil 2: CDU will bezahlbaren Wohnraum in Städten und Dorfkerne
Siehe auch: Teil 3: GRÜNE wollen, das Recht auf Wohnen soll ins Grundgesetz
Siehe auch: Teil 4: Freie Demokraten wollen, Wohnen soll bezahlbar bleiben
Siehe auch: Teil 5: AfD will die Schaffung von Wohneigentum fördern
Siehe auch: Teil 6: DIE LINKE will bezahlbaren Wohnraum vorrangig im Bestand